Kindergeld "rückwirkend"/Ablehnung?

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Man geht wohl davon aus das fehlerhafte (falsche) Angaben gemacht worden sind.

Ich würde einfach bei der Kindergeldstelle vorstellig werden und mir erstmal den Sachverhalt ausführlich erläutern lassen, wenn du Widerspruch erhebst muss das Kindergeld erstmal weitergezahlt werden, zur Not bis zu einem gerichtlichen Urteil.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Duara 
Fragesteller
 06.12.2011, 08:29

Das mit den fehlerhaften Angaben ist schon richtig, mir war es jedoch nicht bewusst. Keiner sagte mir, dass ich das der Familienkasse mitteilen muss. Zumal da ich mich nie darum gekümmert habe. Wenigstens meine Sachbearbeiterin hätte mir das mitteilen können, als sie mich fragte, ob ich noch Kindergeld von der Familienkasse bekomme.

Momentan habe ich bei meinem Widerspruch "Begründung folgt" angegeben. Die Aussage, dass man nicht in Kenntniss gesetz wurde, über die Angabe einer Änderung wäre sinnlos oder?

Weißt du denn, ob man den Antrag rückwirkend stellen kann?

Astroprofiler  20.08.2012, 15:32
@Duara

Im Allgemeinen schon, da die Gerichte immer mehr die Ansicht vertreten, der Anspruchsteller müsse sich selber Informieren,

"Über die Wiedereinsetzungs in den vorherigen Stand, bzw. einen Überprüfungsantrag."

Ich melde mich später noch mal dazu, danke für die Auszeichnung.

Astroprofiler  20.08.2012, 20:41
@Astroprofiler

SGB X. § 27 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrages sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.

(3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.

(4) Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.

(5) Die Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist.

Offensichtlich wurden einige Infos/Veränderungen der Kindergeldkasse nicht mitgeteilt.

Solltest du dich ungerecht behandelt fühlen kannst du gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen + kommst evtl. um die Rückzahlung herum...

Duara 
Fragesteller
 06.12.2011, 08:26

Das mit dem Widerspruch ist schon geschehen, dennoch würde ich gerne wissen, ob ich diesen Antrag auch rückwirkend stellen kann?! Als ich von zu Hause auszog wusste ich nicht, dass ich dies der Familienkasse mitteilen soll, da meine "Erziehungsberechtigte" sich um diese Sachen gekümmert hatte, soweit es ging. Wenn ich aber dort manchmal anrief um wegen Sachen nachzufragen, sagte ich Ihnen auch meine neue Adresse. Ich gehe mal stark in der Annahme, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, mir zu sagen, dass ich kein Kindergeld bekomme, wenn ich von zu Hause ausziehe?!

Nimm alle Schreiben und mache einen Termin in der Familienkasse - das Thema ist sehr komplex. Du hast wenig zu dir und deiner Situation (Einkommen etc.) geschriben, so dass es nicht möglich ist, hier konkret mehr dazu zu sagen.

Duara 
Fragesteller
 06.12.2011, 08:14

Bei Telefonaten mit der Familienkasse bekam ich eigentlich immer zu hören "Tut mir leid, ich kann ihnen diese auskunft leider nicht geben, da sie nicht Frau soundso sind, sondern das "Kind"." Weder ist es möglich, dass Frau soundso dort selbst hingeht, da sie wahrscheinlich nur "bla bla" verstehen würde, da sie nicht wirklich gut deutsch kann & da ich sowohl von der Familienkasse und als auch von Frau soundso zu weit weg wohne, kann ich natürlich nicht mit.

Zu meiner Situation kann ich die Angaben machen: Ich bin seit Dezember 2010 Arbeitssuchend gemeldet und wohne mit meinem Freund zusammen. Bis Juli wurde das Kindergeld auch immer auf mein Konto überwiesen, aber seit August wird es ständig bearbeitet, da anscheinend immer die gleichen Dokumente fehlen, obwohl sie schon dreimal hingeschickt wurden.

angy2001  06.12.2011, 08:44
@Duara

Dann geh mit deiner Mutter zur Kindergeldkasse, das wäre eine Möglichkeit. Aber eigentlich ist das nicht nötig, für die Zeit in der du ALG II bekommst und also in keiner Ausbildung bist, gibt es kein Kindergeld. Das gibt es erst wieder, wenn du eine Ausbildung aufnimmst (aber auch nur dann, wenn es deine erste Ausbildung ist). Kindergeld dient zur Unterstützung der Eltern, ihre Kinder zu unterhalten. Jetzt wirst du ja von der ARGE unterhalten. Ich denke also, es hat gar keinen Sinn was mit der Kindergeldkasse zu klären. Du hast zuviel bekommen und das wollen sie jetzt wieder haben.

Man bekommt Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr, auch wenn man arbeitslos gemeldet ist. Falls du älter bist, musst du das zurückzahlen, da du das geld von der Familienkasse bekommen hast. Wurde das Geld aber deiner Mutter überwiesen, muss sie sich damit rumschlagen.