Kindergeld in der Übergangszeit mit Vollzeitjob?

4 Antworten

Beim Kindergeld gibt es schon seit 01.01.2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Wenn du also unter 25 bist und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast und der Beginn deines Studiums feststeht, du dieses zu keinem früheren Zeitpunkt beginnen kannst, dann dann sollte auch bei einer Übergangszeit von mehr als 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Das mit der Familienversicherung hat dir ja @ siola 55 schon erklärt.

Von Experte isomatte bestätigt

Also das Kindergeld ist nicht das Problem, da bereits in 2012 die Einkommensgrenzen hierfür ganz abgeschafft wurden ;-)

Bei der bisher kostenlosen Familienversicherung über die Eltern gibt es Einkommensgrenzen zu beachten:

  • Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 470 Euro nicht übersteigen.
  • Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs mitversichert, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, gilt die Altersgrenze von 25 Jahren. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen.

https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Bekommst du das Kindergeld oder deine Eltern? Im letzteren Fall ist es egal wie viel du verdienst. Im ersteren weiß ich es nicht

Kindergeldanspruch haben immer die Eltern - ausser bei Vollwaisen!

@siola55

Stimmt und außerdem gibt es ja keine Einkommensgrenzen mehr.