Muss anscheinend Kindergeld zurückzahlen, bekomme ich dann das Geld vom Jobcenter wieder?

9 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt
Hartz-IV-Bezieher müssen zu Unrecht erhaltenes Kindergeld gegebenenfalls zurückzahlen, auch wenn das Jobcenter dieses mindernd als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet hat. Denn haben Kindergeldberechtigte gegen ihre Mitwirkungspflichten verstoßen, können sie nicht verlangen, dass die Familienkasse aus „Billigkeit” auf ihre Forderung verzichtet, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch, 6. Februar 2019, veröffentlichten Urteilen (Az.: III R 19/17 und III R 48/17).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/kindergeldrueckzahlung-trotz-anrechnung-auf-hartz-iv

Bei Rückforderung durch die Kindergeldkasse ist der Betrag in einer Summe zurück zu zahlen.

Geld nachgezahlt wird nicht durch das Amt. Denn dann würde ja der Staat (der Steuerzahler) dafür aufkommen, dass du gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen hast.

nein, dass Geld bekommst du nicht vom JC. Es wird nichts rückwirkend gezahlt.

Wenn das Kindergeld auf deine AlG 2 Leistung verrechnet wurde, kann das doch innerhalb der Behörde ausgeglichen werden

Kann es in diesem Fall eben nicht !

Wird es dann neu berechnet?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit Nein - siehe Antworten von @TeamStoffcouch und @Kessie1.

Der Gang zum Anwalt bzw. der Klageweg bleibt Dir jedoch unbenommen. Versuchen kannst Du es.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Nein, du hast doch selber schuld.