Antrag auf Erlass von Kindergeldrückzahlung

4 Antworten

Hallo,

prinzipiell kannst Du gegen einen Bescheid der Familienkasse innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Bescheides Einspruch einlegen. Dieser muss aber begründet werden.

Ist der Bescheid der Familienkasse aber korrekt (d.h., Dir stand das Kindergeld tatsächlich nicht zu), dann musst Du das zu Unrecht erhaltene Kindergeld auch erstatten. Es ist schließlich eine Leistung aus Steuermitteln und es wäre nicht gerechtfertig, denen, die sich eine Rückforderung gerade nicht leisten können, die Rückzahlung zu erlassen. Was meinst Du, wie viele Leute von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden?

Kleinere Rückforderungen werden vom laufenden Kindergeld einbehalten bzw. gekürzt.

Je nach Höhe der Rückforderung wird die Forderung aber vom Forderunsmanagement verwaltet. Du wirst dann ein Schreiben erhalten, in dem Du zur sofortigen Rückzahlung in einer Summe aufgefordert wirst. Kannst Du dies nicht, so kannst Du dort einen Antrag auf Ratenzahlung, ggf. auch auf Stundung der Forderung stellen. Die Familienkasse darf hierüber jedoch nicht entscheiden.

Die Rückforderung bleibt aber bestehen, bei der Stundung wird sie nur nach hinten verschoben. In beiden Fällen entstehen aber auch noch Verzugszinsen, die Du ebenfalls begleichen musst.

Je nach Sachverhalt wäre es außerdem möglich, dass noch ein Bußgeld- oder Strafverfahren oder zumindest eine gebührenpflichtige Verwarnung auf Dich zukommt.

Hi,

einen Erlassantrag kannst du immer stellen, aber der hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Familienkasse einen gravierenden Fehler gemacht hat. Das kommt - entgegen aller Erwartungen - nur selten vor. Falls du noch laufend Kindergeld gezahlt bekommst, dann schlage der Familienkasse vor, dass sie einen Teil gleich einbehält und dies mit der Rückforderung verrechnet. Auch sonst würde ich eine Ratenzahlung - und wenn es monatlich 10 Euro sind - empfehlen. Es laufen nämlich nebenbei Verzugs- und Säumniszuschläge auf. Wenn du die Raten regelmäßig zahlst, dann hast du gute Chancen, dass auf Antrag die Säumniszuschläge erlassen werden.

Schließlich erhältst du Arbeitslosengeld ... wenn es ALG II ist und das Kindergeld evtl. als Einkommen angerechnet wurde, dann frage bei der ARGE nach, ob der Anspruch rückwirkend geprüft werden kann. Ob das funktioniert entzieht sich meiner Kenntnis, aber die rückwirkende Änderung der Kindergeldfestsetzung erzeugt eine veränderte Sachlage, die ggf. zu einer Nachzahlung erzeugt. Mit dieser könntest du die Rückforderung begleichen.

LG

wenn du das kindergeld unrechtens erhalten hast-wirst du wohl nicht drumrum kommen-schlag eine ratenzahlung vor-und wenn es 20€ sind-dauert zwar länger-aber du zeigst deinen willen

Ich denke das Du Dir diesen Antrag sparen kannst. Keine Aussicht auf erfolg. Ratenzahlung eher.