Muss ich Kindergeld zurückzahlen für einige Monate?

4 Antworten

Obwohl ich mich in anderen Monaten mehrmals Beworben habe

das spielt keine Rolle, da jeder Monat für sich betrachtet wird. Dir steht Kindergeld zu, wenn Du einen Nachweis über Deine Ausbildungssuche vorlegen kannst. Kannst Du das nicht, erfüllst Du für diesen Monat nicht die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld.

jetzt soll ich das Geld für die Monate zurück zahlen in denen ich mich nicht beworben habe

darum wirst Du nicht herum kommen, wenn Du für diese Monate keine Nachweise liefern kannst.

Kindergeld steht dir zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nur zu, wenn bereits FESTSTEHT, wann die Ausbildung oder das Studium beginnt. Höchstens für 4 Monate.

Du musst schon ernsthafte Bemühungen belegen. Dass du dich einen Monat überhaupt nicht bewirbst, lässt an der Ernsthaftigkeit Zweifel aufkommen

Wenn du schon nicht bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Arbeit / Ausbildung suchend gemeldet bist,denn dann hättest du nicht nur Termine einhalten müssen,sondern auch eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen pro Monat vorweisen müssen,dann musst du der Familienkasse wenigstens deine ernsthaften Bemühungen nachweisen,dass du auf der Suche nach einer Ausbildung bist !

Diese ernsthafte Bemühung kann man dann nicht für ernst nehmen,wenn du hier nur unregelmäßig Bewerbungen / Absagen nachweisen kannst.

Du kannst dich hier eben nicht darauf berufen,dass du in Monat X 10 Bewerbungen geschrieben hast,dafür aber in Monat Y keine,du musst hier eine lückenlose Bemühung nachweisen und das kannst du nicht,deshalb wirst du wahrscheinlich um die Rückzahlung nicht herum kommen.

Du wirst es zurückzahlen müssen. Es gibt Übergangsfristen zwischen Schule und Ausbildung. Wenn man die überschreitet, hat man erst wieder Anspruch, wenn man wirklich eine Ausbildung anfängt.