Muss ich Kindergeld zurückzahlen für einige Monate?
Nachdem ich mein Abi gemacht habe hat meine Mutter einen Antrag gestellt, dieses weiterhin zu bekommen als Ausbidungssuchender. Der Antrag wurde bestätigt, aber mehrere Monate später wieder zurück genommen und die wollten das gesamte Geld zurück haben. Dann habe ich denen Kopien von Bewerbungen geschickt um zu beweisen, dass ich dabei bin und jetzt soll ich das Geld für die Monate zurück zahlen in denen ich mich nicht beworben habe. Obwohl ich mich in anderen Monaten mehrmals Beworben habe. Meine Frage also : Was soll der Mist? und wie komme ich da drum rum das zurück zu zahlen ?
4 Antworten
Obwohl ich mich in anderen Monaten mehrmals Beworben habe
das spielt keine Rolle, da jeder Monat für sich betrachtet wird. Dir steht Kindergeld zu, wenn Du einen Nachweis über Deine Ausbildungssuche vorlegen kannst. Kannst Du das nicht, erfüllst Du für diesen Monat nicht die Anspruchsvoraussetzungen für Kindergeld.
jetzt soll ich das Geld für die Monate zurück zahlen in denen ich mich nicht beworben habe
darum wirst Du nicht herum kommen, wenn Du für diese Monate keine Nachweise liefern kannst.
Kindergeld steht dir zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nur zu, wenn bereits FESTSTEHT, wann die Ausbildung oder das Studium beginnt. Höchstens für 4 Monate.
Du musst schon ernsthafte Bemühungen belegen. Dass du dich einen Monat überhaupt nicht bewirbst, lässt an der Ernsthaftigkeit Zweifel aufkommen
Wenn du schon nicht bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Arbeit / Ausbildung suchend gemeldet bist,denn dann hättest du nicht nur Termine einhalten müssen,sondern auch eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen pro Monat vorweisen müssen,dann musst du der Familienkasse wenigstens deine ernsthaften Bemühungen nachweisen,dass du auf der Suche nach einer Ausbildung bist !
Diese ernsthafte Bemühung kann man dann nicht für ernst nehmen,wenn du hier nur unregelmäßig Bewerbungen / Absagen nachweisen kannst.
Du kannst dich hier eben nicht darauf berufen,dass du in Monat X 10 Bewerbungen geschrieben hast,dafür aber in Monat Y keine,du musst hier eine lückenlose Bemühung nachweisen und das kannst du nicht,deshalb wirst du wahrscheinlich um die Rückzahlung nicht herum kommen.
Du wirst es zurückzahlen müssen. Es gibt Übergangsfristen zwischen Schule und Ausbildung. Wenn man die überschreitet, hat man erst wieder Anspruch, wenn man wirklich eine Ausbildung anfängt.