Kindergeld ohne Arbeitslosmeldung?
Hallo Community
Ich bin 21 und studiere. Wegen zu spät gezahlter Semestergebühren wurde ich exmatrikuliert.Aber habe mich dennoch um mein Studium gekümmert , da ich im nächsten Semester dazu stoßen wollte.
Nun hat sich das Thema Studium für mich erledigt , aber ich war die Zeit von Februar bis jetzt nicht beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet.Während dieser Zeit habe ich dennoch mich für das Studium vorbereitet.
Wie sieht meine Lage jetzt aus , wenn ich mich jetzt so zusagen zu spät als Arbeitslos melde.
Blüht mir jetzt eine Strafe.
5 Antworten
Hi Benutzerus,
also Kindergeldanspruch besteht bei Arbeitslosmeldung nur bis zum 21. Lj. :-((
Dann mußt du dich schon als ausbildungssuchend melden:
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
was soll da sein, so du nicht gearbeitet und eingezahlt hast, bekommst du kein alg1. wenn du anspruch auf alg2 hast bekommst du eben erst ab juli alg2, wenn du es bis zum 31.7. noch beantragst.
ich habe gar nicht gearbeitet.Ich habe Studiert und das Studium nach exmatrikulation von mir aus weitergeführt. in dieser Zeit vom Februar 2018 bis zum Juli 2018 habe ich Kindergeld ohne Arbeitslosmeldung bekommen. Wie sieht mein Status jetzt aus.
Frage: wann wurdest du exmatrikuliert? Ab dem Zeitpunkt stand dir kein Kindergeld mehr zu. Der Betrag wird also zurück gefordert werden. Also melde dich noch HEUTE beim Arbeitsamt ausbildungssuchend. Das kannst du online machen und die werden dann einen Termin mit dir machen.
Da ist es sogar gut möglich, dass deine Eltern das bisher gezahlte Kindergeld zurück zahlen müssen. Natürlich musst du deine Ausbildung ernsthaft betreiben.
Nach einem Anruf bei der Familienkasse wurde mir gesagt das dies kein großes Problem sei.
Für sowas würden die kein Strafverfahren einleiten. Dennoch muss ich mich bei der Familienkasse melden um weitere Zahlungen des Kindergeldes einzustellen.
Danach muss ich das Geld zurück zahlen.Als arbeitlos melden wird auch kein Problem sein.
Also für alle die das Lesen.Macht nicht den selben Fehler wie ich.
einen Dank an alle Antworten