Hartz 4 beantragen wenn man bei Eltern wohnt?

4 Antworten

Mache doch ein FSJ oder BGJ ;)

Oder bilde Dich weiter.

Ich glaube bei einem FSJ muss man auch 8 stunden am tag arbeiten und das kann und will ich im Moment nicht. Und weiterbilden, da könnte ich nur Fachabitur machen und das dauert aber 3 jahre und da verdient man ja auch kein geld bei, außerdem würde mir das nichts bringen weil ich kein Abitur haben will, der Realschulabschluss reicht mir. Und eine Berufsvorbereitung hab ich schon mal gemacht, das war eine richtige Horror Erfahrung für mich.

@DarkShadowDoll

Ich persönlich finde es scheiße Sozialleistungen zu beantragen, wenn man zu faul bzw zu bequem ist, um alle vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Und auch mit Abi hast Du bessere Berufsaussichten als "nzr" mit dem Realschulabschluss

@Wiesel1978

Ich bin ja garnicht zu faul, es geht mir Psychisch einfach zu schlecht dafür, ich will ja eine Ausbildung machen aber erst wenn es mir besser geht, ich habe schon eine Therapie angefangen. Und ich würde auch ohne Hartz 4 auskommen, wichtig ist für mich das ich in ruhe meinen Minijob machen kann ohne das das Amt mich irgendwo hin abschieben will und meine mutter das Kindergeld weiterhin bekommt, ich weiß nur nicht ob das geht und wie.

@DarkShadowDoll

Wohnst Du bei Muttern und sie geht arbeiten, ist es ausschlaggebend, wieviel sie verdient.

Also wohnen deine Eltern getrennt und du bei deiner Mutter ?

Dann bildest du als unter 25 jähriges Kind wohnhaft bei deiner Mutter mit dieser eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), wenn du deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen decken kannst.

Du wirst dann also unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Mutter keinen ALG - 2 Anspruch haben, diesen könntest du nur gemeinsam mit ihr zusammen haben, wenn sie euren Gesamtbedarf nicht mit ihrem anrechenbaren Einkommen / Vermögen decken könnte.

Die Schulden deiner Mutter sind hier auch nicht relevant, die würde das Jobcenter bei ihrer Berechnung des Bedarfs nicht berücksichtigen.

Außerdem würde dann dein evtl.Erwerbseinkommen und evtl.gezahltes Kindergeld dementsprechend unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet.

Würdest du also angenommen monatlich 450 € Brutto = Netto verdienen, dann stünden dir darauf 170 € an Freibetrag zu, diese würden dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen, es blieben dann voraussichtlich 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Dazu käme dann das Kindergeld von derzeit 204 € und ab 2021 dann von 219 €, man käme dann derzeit ggf.auf etwa 484 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Ab 18 und unter 25 stünden dir derzeit nach dem SGB - ll min.345 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu käme dann min.noch dein Kopfanteil für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Bei 2 Personen würden das also jeweils 50 % von der Warmmiete sein oder eben bei angemessenem eigenen bewohntem Wohneigentum dann 50 % von den Neben und Heizkosten.

Es blieben also angenommen von den ca.484 € und Abzug der derzeit 345 € Regelbedarf noch etwa 139 € für diese Kosten übrig.

Also selbst wenn kein Kindergeld gezahlt würde, hätte deine Mutter ganz sicher mehr anrechenbares Einkommen also ihr an Gesamtbedarf nach dem SGB - ll habt, wenn sie sich mit ihrem Einkommen eine Finanzierung und Tilgung von einem Eigenheim leisten kann.

Arbeit suchend könnte man sich bei der Agentur für Arbeit zwischen dem 18 - zur Vollendung des 21 Lebensjahres ( wenn es ums Kindergeld geht ) melden, ab 21 - 25 dann nur noch Ausbildung suchend, was auch zwischen 18 - 21 ginge, wenn man dann auch ernsthaft auf der Suche nach einer Ausbildung ist.

Also einfach mal so melden ist ganz sicher nicht, denn das wird dann auf jeden Fall in regelmäßigen Abständen durch Nachweise über Eigenbemühungen ( Bewerbungen / Absagen auf Ausbildung / Studium ) geprüft werden.

Es besteht zwar beim Kindergeld ab 18 auch die Möglichkeit durch Krankheit dieses zu erhalten, wenn man nachweislich dadurch seinen Lebensunterhalt nicht sichern kann, aber das muss dann auch dementsprechend durch ärztliche Atteste bzw.Befunde nachgewiesen werden.

Das Einkommen Deiner Mutter wird auf Dein ALG 2 angerechnet, da Du unter 25 bist und noch bei ihr wohnst.

weil ich im Moment psychisch nicht in der Lage bin 8 stunden am tag zu arbeiten.

Das solltest Du im Falle eines Leistungsbezug mittels ärztlichem Attest nachwiesen. Ansonsten läufst Du Gefahr, daß man Dir einen Vollzeitjob vermittelt.

Und Kindergeld gibt es nur wenn das kind als arbeitssuchend gemeldet ist stand da

Sehr wahrscheinlich stand da ausbildungssuchend.

Und was ist eigentlich wenn ich mich als arbeitssuchend melde, kann ich dann meinen Minijob machen oder wollen die mich dann in eine Ausbildung stecken?

Theoretisch geht doch beides. Wenn Du jedoch ausbildungssuchend gemeldet bist, dann mußt Du damit rechnen, auch einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Wenn du H4 beantragen willst, musst du auch das Einkommen deiner Mutter angeben und danach wird entschieden ob dir was zusteht. Es ist trotzdem wichtig, da du ja auch krankenversichert sein musst.

Gut möglich, dass sie dich in Programme stecken, die dir dabei helfen sollen eine Ausbildungsstelle zu finden (Überregionale Ausbildungszentren gabs damals).

Von dem Ziel nur einen Minijob zu machen werden sie definitiv nicht begeistert sein.

Also meine mutter hat ein normales Einkommen denke ich aber sie hat viele Schulden meint sie weil sie ihr haus abbezahlen muss. Ich bin krankenversichert bei ihrer Versicherung aber ich glaube wenn ich den Minijob anfange bin ich über die versichert. Eigentlich brauch ich auch kein Hartz 4, meine mutter will nur das Kindergeld und ich will in ruhe meinen Minijob machen.