Zettel zu spät abgeben? Bekomme ich eine Sperrzeit?
Ich habe am Tag wo man mir gesagt hat, wann ich gekündigt werde mich Bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet. Ich muss ein Zettel für den Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen und abgeben. Das Problem ist, dass sich das Datum für meine Kündigung um ein Monat verschoben hatte, also anstatt Ende Oktober zu Ende November diesen Monats geworden ist. Bis jetzt wissen sie nur, dass ich bis Ende Oktober arbeite obwohl es November ist. Nun weiß ich nicht mehr, ob ich zu spät bin oder noch was dagegen tun kann indem ich noch, obwohl es so zeitknapp, ist den Zettel (Antrag) dennoch abgeben soll..?
danke!
4 Antworten
Geb den Antrag mit dem korrigiertem Datum ab und gut ist. Die Leistungs (Geld-) abteilung wird eh erst tätig wenn der Antrag eingeht.
Du solltest deinem Sachbearbeiter zusätzlich noch Bescheid geben.
Dem Antrag kann generell erst ab Kündigungsdatum stattgegeben werden.
Man muss ich bei Erhalt der Kündigung natürlich umgehend melden.
Sonst kann es 1 Woche Sperre wg. Meldeversäumnis geben.
Bei Dir verschob sich alles nach hinten- jetzt ruf da sofort an und klär das mit denen.
Auch die Änderung hättest Du ihnen zeitnah mitteilen müssen. Aber mit Glück geht´s gut.
Ruf an und sag es ihnen. Dann kannst du auch gleich nachfragen.
Deinen ALG-Antrag stellen bzw. Dich arbeitslos melden kannst Du erst, wenn real Arbeitslosigkeit besteht.
Stopp - Du verwechselst hier die Pflicht / Auflage zur Arbeitsuchendmeldung ( 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. ab Kenntnis der eintretenden Arbeitslosigkeit ) und die Arbeitslosmeldung.
Das stimmt so nicht.
melden kann man sich vorher. Und muss es auch,w enn man von der Kündigzng weiss. Verhaut man das, kann es 1 Woche Sperre wegen der Meldung geben.
Am besten sofort bei der Agentur anrufen und klären!