Zettel zu spät abgeben? Bekomme ich eine Sperrzeit?

4 Antworten

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Geb den Antrag mit dem korrigiertem Datum ab und gut ist. Die Leistungs (Geld-) abteilung wird eh erst tätig wenn der Antrag eingeht.

Du solltest deinem Sachbearbeiter zusätzlich noch Bescheid geben.

Dem Antrag kann generell erst ab Kündigungsdatum stattgegeben werden.

Man muss ich bei Erhalt der Kündigung natürlich umgehend melden.

Sonst kann es 1 Woche Sperre wg. Meldeversäumnis geben.

Bei Dir verschob sich alles nach hinten- jetzt ruf da sofort an und klär das mit denen.

Auch die Änderung hättest Du ihnen zeitnah mitteilen müssen. Aber mit Glück geht´s gut.

Ruf an und sag es ihnen. Dann kannst du auch gleich nachfragen.

Deinen ALG-Antrag stellen bzw. Dich arbeitslos melden kannst Du erst, wenn real Arbeitslosigkeit besteht.

SiViHa72  27.11.2019, 11:47

Das stimmt so nicht.

melden kann man sich vorher. Und muss es auch,w enn man von der Kündigzng weiss. Verhaut man das, kann es 1 Woche Sperre wegen der Meldung geben.

Am besten sofort bei der Agentur anrufen und klären!

wilees  27.11.2019, 11:53
@SiViHa72

Stopp - Du verwechselst hier die Pflicht / Auflage zur Arbeitsuchendmeldung ( 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. ab Kenntnis der eintretenden Arbeitslosigkeit ) und die Arbeitslosmeldung.