Wohngeld nach kündigung?

1 Antwort

Auf jeden Fall solltest du deine Kündigung umgehend der Wohngeldbehörde melden.

Dann muss man sehen wie hoch dein ALG - 1 Anspruch ausfällt und wie hoch dein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bedarf vom Jobcenter ohne eigenes Einkommen wäre.

Denn für das Wohngeld benötigst du von diesem Bedarf min.80 % eigenes Einkommen, sonst würde der Antrag im Regelfall abgelehnt und dann käme nur zusätzlich zu deinem ALG - 1 noch ALG - 2 als Aufstockung in Betracht.

Bei einem Single z.B. würde der Bedarf derzeit bei min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und davon bräuchtest du dann min.diese 80 %.

Deinen ALG - 1 Anspruch kannst du dir grob selber ausrechnen oder ihn im Internet mit einem kostenlosen ALG - 1 Rechner berechnen lassen.

So als groben Wert kannst du dir ab deiner Arbeitslosigkeit das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnen und davon stünden dir dann an ALG - 1 etwa 60 % zu.

Wenn du also innerhalb von 30 Monaten ab deiner Arbeitslosigkeit auf 24 Monate Versicherungspflicht kommst ( Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast ), dann würdest du als unter 50 jähriger Mensch max.12 Monate ALG - 1 bekommen.