Zeit zwischen zwei Studiengängen

5 Antworten

Bekomme ich Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld hättest Du nur, wenn Du in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet hast und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Gibt es eine Möglichkeit noch Kindergeld und Unterhalt (Eltern getrennt) zu bekommen?

Wenn es sich beim Studium um Deine erste Ausbildung handelt (und den ersten Abbruch...), so lebt Dein Unterhaltsanspruch an die Eltern erst wieder auf, wenn Du das neue Studium beginnst, ebenso der Anspruch auf Kindergeld.

Könnte ich zusätzlich auf 450€ Basis arbeiten gehen?

Bis zum Beginn des neuen Studiums bist Du für Deinen eigenen Lebensunterhalt selbst verantwortlich und wirst Dir einen Job suchen müssen, um diesen zu finanzieren......

  • Sofern Du noch nie in die Sozialversicherung eingezahlt hast (also in die Arbeitslosenversicherung), wirst Du auch kein ALG 1 bekommen.
  • Ziehst Du in die Wohnung Deiner Eltern (zurück), bildet Ihr eine Bedarfs-gemeinschaft. Ob es dann ALG 2 ("Hartz 4") gibt, bleibt zu prüfen.
  • Warum suchst Du Dir nicht ganz einfach für diesen überschaubaren Zeitraum eine Stelle bei einem Unternehmen für Zeitarbeit? Auch andere Menschen müssen ihren Lebensunterhalt in Vollzeit selbst verdienen!

Es besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn Du das Studium zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen willst und der Familienkasse umgehend mitteilst, was Du vorhast und dass Du Dich so bald wie möglich bewerben willst.

"9Die Bewerbung muss für den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn erfolgen. 10Kann eine Bewerbung nicht abgegeben werden, z. B. für Studierwillige, weil das Verfahren bei der SfH (vormals ZVS) noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen." Dienstanweisungzum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz(DA-KG)Stand 2014

Hast Du noch keine abgeschlossene Berufsaubsildung, kannst Du, ohne den Anspruch auf Kindergeld zu gefährden, sogar voll arbeiten. Anspruchsschädlich ist eine Erwerbstätigkeit erst nach abgeschl. Ausbildung.

Wenn der Elternteil bei dem du lebst wenig verdient, und du noch keinen Job gefunden hast, kannst du ALG II beantragen. 

Wenn du auf 450 € Basis arbeiten würdest, würdest du vielleicht mehr verdienen als dir ALG II im Elternhaus zustehen würde. Das hängt davon ab wie hoch dein Bedarf wäre. Kindergeld würde dir auch angerechnet werden.

Deine Eltern sind dir sofern Sie genug Geld verdienen, verpflichtet Unterhalt für eine Ausbildung bzw. Studium zu finanzieren. Das gilt denke ich nicht, wenn du nicht studierst.

Abgesehen von dem finanziellen würde ich dir raten die Zeit zu nutzen etwas zu machen, was in Richtung deines Studiums geht. Sprich Job, Praktikum, Auslandserfahrung oder einfach schon mal einen Überblick über das Studium verschaffen.

Gruß

Freiwilliger Wehrdienst