Arbeitslosengeld 1 reicht nicht aus was kann ich tun?

7 Antworten

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Zur Berechnung deines ALG - 1 Anspruchs wird nur dein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen berücksichtigt.

Deine Sonderzahlungen stehen dann zwar auch auf deiner Abrechnung, wenn diese aber nicht steuerpflichtig sind, dann werden sie auch nicht berücksichtigt.

Das kannst du auf deinen Abrechnungen selber einsehen, da steht ja was für Einkommen steuerpflichtig ist.

Eine ALG - 2 Aufstockung ist theoretisch schon möglich, da müsste man aber z.B. auch wissen ob du alleine lebst, was du an Warmmiete ohne den monatlichen Abschlag für Haushaltsstrom zahlen musst und ob du evtl.ein KFZ - oder eine staatlich geförderte Altersvorsorge wie z.B. eine Riesterrente hast.

Wenn du nämlich außer deinen 700 € ALG - 1 kein weiteres Einkommen hast, dann könntest du außer den 30 € Versicherungspauschale auch noch die anderen genannten Aufwendungen auf Nachweis in Abzug bringen.

Du könntest also von deinen 700 € ALG - 1 dann zumindest diese 30 € abziehen und würdest dann max.auf 670 € anrechenbares ALG - 1 kommen.

Würdest du z.B. Single sein, dann stünden dir derzeit min.432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zu, davon müsstest du dann auch deinen Abschlag für Haushaltsstrom selber zahlen und dazu käme dann z.B. deine Warmmiete von angenommen 468 €.

Ob diese angenommenen 468 € dann nach dem SGB - ll angemessen wären oder nicht würde erst einmal keine Rolle spielen, weil das Jobcenter auch diese Kosten erst einmal anerkennen müsste und das in der Regel bis zu weiteren 6 Monaten.

Also würde dein Bedarf angenommen bei um die 900 € liegen, dann würden diese max.670 € ALG - 1 abgezogen und es bliebe ggf.ein ungedeckter Bedarf von min.230 € und die stünden dir dann ggf.als Aufstockung zu.

Vorrangig wäre aber hier ein evtl.Anspruch auf Wohngeld zu prüfen, dass kannst du mit einem kostenlosen Rechner aus dem Internet auch erst einmal selber machen.

Könntest du dann mit deinem ALG - 1 + Wohngeld deinen Bedarf von angenommen min.900 € decken, dann stünde dir ggf.kein ALG - 2 als Aufstockung zu, dann müsstest du bei Bedarf Wohngeld beantragen.

isomatte  21.02.2020, 18:25

Danke dir für deinen Stern !

Am sinnigsten ist es, wenn du die ganzen Fragen deinem Arbeitsamt stellst. Die kennen die Richtlinien und können dir weiterhelfen. Dafür brauchst du nicht zwingend einen Termin, sondern kannst es auch über die kostenlose Servicehotline regeln. Falls du das nicht möchtest, kann ich dir nur empfehlen, deinen Lebensstandard ein wenig runterzuschrauben. Es gibt Leute, die müssen mit 450€ leben und schaffens auch. Ansonsten kannst du natürlich versuchen, sowas wie Sozialhilfe übers Arbeitsamt oder Jobcenter zu beantragen oder versuchen, einen Nebenjob anzunehmen. Sowas bringt in der Regel auch Geld ein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wie sind die Sonderzahlungen ausgezahlt worden? in bar und an der Steuer vorbei

du hast deine Lohnabrechnungen eingereicht, anhand dessen wurde das ALG1 berechnet.

in dem man schnellstens nen neuen Job findet, dann ist man nicht mehr auf ALG1 angewiesen

schleudermaxe  07.02.2020, 08:19

... und Krankenkassenbeiträge fehlen dann auch, fürchte ich.

NN2006 
Fragesteller
 07.02.2020, 09:46

Es waren Sonderzahlungen die selbstverständlich mit aufgeführt sind auf der LA

ich beginne eine Umschulung von daher brauch ich jetzt keine Arbeit suchen

peterobm  07.02.2020, 09:52
@NN2006

du bist Single - du erhälst etwa 60% vom Nettolohn

Was waren das denn für Zahlungen? Das Amt kann logischerweise nur mit den Daten arbeiten, die es bekommt.

Du kannst aufstockend ALG II beantragen oder Wohngeld. Dass ALG I nur einen Bruchteil ausmacht, ist eigentlich hinreichend bekannt und man kümmert sich rechtzeitig.

NN2006 
Fragesteller
 07.02.2020, 18:55

Hab mich rechtzeitig gekümmert darum geht es ja nicht in der Frage , ich habe lediglich die oben genannten Fragen

Welche "Sonderzahlungen" hat Dein Chef nicht eingetragen?

Handelt es sich evtl. um steuerfreie Schichtzuschläge? Die werden auch nicht eingetragen, dafür hast Du ja keine Abgaben geleistet (zählen z.B. auch nicht zur Rentenberechnung oder zum Krankengeld)

NN2006 
Fragesteller
 07.02.2020, 09:46

Hallo

also er hat Sonderzahlungen die auf der Abrechnung stehen vergessen das waren Einmalzahlungen Prämien die es jedes Jahr gibt

peterobm  07.02.2020, 10:01
@NN2006

welche Sonderzahlungen sollen das sein?

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