Auszeit zwischen Arbeit und Studium?
Situation:
Person X (19) kündigt seinen aktuellen Arbeitsvertrag. Der letzte Arbeitstag ist der 31.August 2020.
Person X beginnt sein Studium zum 01.Oktober 2020.
Um genügend Zeit für die Wohnungssuche zu haben und ggf. bürokratische Angelegenheiten zu regeln, möchte X einen Monat, in dem Fall den ganzen September, dafür nutzen. In dieser Zeit arbeitet X nicht.
X wohnt zusammen mit seiner Mutter (arbeitslos) und seinem Bruder (Schüler). Er vermutet für den Zeitraum von einen Monat in der Familienversicherung versichert zu sein. Ist diese Annahme richtig? Und wer bezahlt die Beiträge für die ganze Familie?
X hat genügend Rücklagen für den September 2020 gespart und benötigt so keine finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter. Ein Bezug von ALG 1 ist nicht möglich.
Muss sich X dennoch arbeitslos für den einen Monat melden, obwohl die Immatrikulationsbescheinigung und somit die Bestätigung für das Studium bereits vorliegt?
3 Antworten
Wenn deine Mutter, dein Bruder und ggf. auch du vorher im ALG - 2 Bezug vom Jobcenter seid bzw.wart, dann muss deine Mutter als Haushaltsvorstand jede Veränderung in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen dem Jobcenter zeitnah mitteilen und Nachweise erbringen.
Sollte deine Mutter kein Erwerbseinkommen über 450 € Brutto pro Monat haben, also keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, ist zumindest dann über deine Mutter keine kostenlose Familienversicherung möglich, da dies zum 01.01.2016 geändert wurde.
Das ist dann nur noch für Kinder unter 15 Jahren möglich, da diese laut Gesetz als nicht arbeitsfähig gelten und den Eltern bei Bedürftigkeit des Kindes nur Sozialgeld und kein ALG - 2 ( Hartz - lV ) als Aufstockung zustehen würde, dies wäre dann erst ab 15 möglich.
Ein Kind ab 15 Jahren ist dann also selber ein Mitglied einer KK - und müsste dann ggf.seinen KK - Beitrag von monatlich min.ca. 200 € selber zahlen.
Deine Mutter muss dann also dem Jobcenter in einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung ( findest man auch im Internet zum ausdrucken ) dein Ende der Beschäftigung mitteilen und nachweisen und auch was du dann ab wann machen möchtest, auch ein Auszug ist dann dementsprechend rechtzeitig zu melden und nachzuweisen.
Denn dann steht deiner Mutter nur noch angemessener Wohnraum bzw.die Kosten für 2 Personen zu, es gibt da eine Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten, in dieser Zeit müsste das Jobcenter auch weiter zahlen, selbst wenn die Kosten nicht mehr angemessen wären.
Wenn du dich arbeitssuchend meldest, musst du auch Bewerbungen schreiben 😃 und Vorort sein. Du wärst dann krankenversichert.
Ich habe damals drauf verzichtet und ging ins Ausland, war also in Deutschland nicht krankenversichert für die Übergangsphase.
Wenn du geldmäßig so über die Runden kommst musst du dich nicht zwangsweise arbeitssuchend melden. Zu es aber doch und sag denen das du studieren gehst, das erspart dir das Bewerbungen schreiben
Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, dass ich keine schreiben musste. Als ich bei einer Firma gekündigt habe und beim Arbeitsamt war hieß es, ich bräuchte aufgrund meines verdienst erstmal keine Bewerbungen an Zeitarbeitsfirmen zu schreiben da der Lohn dort zu niedrig wäre
dann hattest du Glück oder ich Pech. Ich verstand das nämlich überhaupt nicht, macht keinen Sinn 😉
Wie gesagt, ich hatte bereits eine Festanstellung unterschrieben, was noch weniger Sinn macht.
Eben nicht, die bestehen trotzdem drauf. War jedenfalls bei mir so, obwohl ich sogar schon einen Festvertrag unterschrieben hatte.
Ich habe die Bezüge dann freiwillig abgesagt, ich meine ich nerve doch keine Firmen künstlich, obwohl ich kein Interesse habe.
Wichtig auch, du musst dann Vorort sein. Ich wollte noch mal 1-2 Monate ins Ausland.