Kindergeld nach Abi und 18 Jahre weiter beantragen?

3 Antworten

Kindergeld erhalten deine Eltern für dich, wenn du in einer AUSBILDUNG bist. Wenn bereits absehbar ist, wann deine Ausbildung fortgesetzt wird, ist eine Übergangsregelung von 4 Monaten möglich.

siola55  08.07.2020, 21:12

...oder bei "Ausbildungssuchend" längstens bis zum 25. Lebensjahr laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16😂!

Hey nowJulia,

du solltest dich bei der Berufsberatung erst mal "Ausbildungssuchend" melden, dann ist die ganze Sache nicht so aufwändig - du mußt nur eine von diesen Voraussetzungen erfüllen, damit deine Eltern weiterhin Kindergeldanspruch für dich haben:

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Dein Einkommen spielt für den Kindergeldanspruch der Eltern überhaupt keine Rolle, da Kindergeld bereits seit 2012 einkommensunabhängig ist😂.

Jedoch solltest du wegen der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern die Einkommensgrenze von aktuell 455€ mtl. Einkommen beachten!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro)

1 Solange du ausbildungssuchend bist hast du eine schonfrist für 6 monate!

Wen du zb im Januar studieren willst Dan kann das knapp werden! Das gilt auch dafür wen du eine Studium suchst und anfängst!

2 Solange du weder schule noch Ausbildung machst steht dir kein kindergeld zu!

3 Dasselbe gilt auch wen du studierst solange du zuhause wohnst steht deinen Eltern Dan erst kindergeld wider zu!

Au pair würde ich dir abraten den Dan fehlt dir noch mehr zeit um die rente zu bekommen zb 6-12 Monate Aupair 2 Jahre wegen dem Abitur und dan noch deine Studium zeit zb 4-6 Jahre! Also würden dir im schlimmsten fahle 8 Jahre fehlen!

Also besser sofort studieren !

siola55  08.07.2020, 21:15
2 Solange du weder schule noch Ausbildung machst steht dir kein kindergeld zu!

Also Kindergeldanspruch haben die Eltern auch bei "Ausbildungssuchend" bis längstens zum 25. Lebensjahr laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse!