Kindergeld nach Auslandaufenthalt?

3 Antworten

Natürlich haben die Eltern Kindergeldanspruch bei Studium od. Ausbildung bis max. zum 25. Lebensjahr ;-))

Evtl. hattet ihr sogar Kindergeldanspruch beim Auslandsaufenthalt (siehe hierzu in klicktipps.de unter FAQ Fragen zum Kindergeld in dem Punkt 8): Kindergeld während eines Auslandsaufenthalts des Kindes? (Studium, Auslandsdienst, FSJ, Sprachaufenthalt, Au-Pair, Praktikum, Work&Travel, ehrenamtliche Arbeit)

Gruß siola55

Ja, online schon mal beantragen. Gleichzeit bei der Arbeitsagentur das Kind ausbildungssuchend melden, bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung nachsenden, falls das Studium schon aufgenommen wurde..

Ja.

Wenn die Bedingungen für ein Kind, Ü18, erfüllt sind, bekommt auch (immer) wieder Kindergeld.