Kindergeld nach Auslandaufenthalt?
- Bekommen wir wieder Kindergeld, wenn unsere Tochter (unter 25) nach einem Auslandsaufenthalt als z.B. Au Pair oder Work and Travel eine Ausbildung oder
- ein Studium beginnt?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld
Natürlich haben die Eltern Kindergeldanspruch bei Studium od. Ausbildung bis max. zum 25. Lebensjahr ;-))
Evtl. hattet ihr sogar Kindergeldanspruch beim Auslandsaufenthalt (siehe hierzu in klicktipps.de unter FAQ Fragen zum Kindergeld in dem Punkt 8): Kindergeld während eines Auslandsaufenthalts des Kindes? (Studium, Auslandsdienst, FSJ, Sprachaufenthalt, Au-Pair, Praktikum, Work&Travel, ehrenamtliche Arbeit)
Gruß siola55
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kindergeld
Ja, online schon mal beantragen. Gleichzeit bei der Arbeitsagentur das Kind ausbildungssuchend melden, bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung nachsenden, falls das Studium schon aufgenommen wurde..
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ja.
Wenn die Bedingungen für ein Kind, Ü18, erfüllt sind, bekommt auch (immer) wieder Kindergeld.