Bekommt man trotz Minijob immer noch Kindergeld?

4 Antworten

Wenn deine Eltern für dich den Regelsatz bekommen, wird darauf dein GESAMTES Einkommen angerechnet (das Kindergeld sowieso)

Glee2021 
Fragesteller
 18.10.2021, 14:33

Ok, vielen Dank!

Kindergeld funktioniert weiter, aber ALG2 wird knapp. Da wird ja schon dein Bafög angerechnet, mit 450 € zusätzlich wirst du kaum noch ALG2 Leistung beziehen dürfen.

Glee2021 
Fragesteller
 18.10.2021, 14:29

Achsoo verstehe

Rheinflip  18.10.2021, 14:31
@Glee2021

aber kindergeld hast du U 25 weiter Anspruch, solange du hauptsächlich in der Ausbildung ist.

Wie zahlen denn die Eltern im Leistungsbezug vom Jobcenter deine Ausbildung ?

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Da könntest Du theoretisch im Monat auch 10 000 Euro verdienen.

Wohnst Du denn noch bei deinen bedürftigen Eltern ?

Davon gehe ich zumindest einmal aus.

Denn dann würde dein Einkommen wie auch z.B.dein Kindergeld entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.

Glee2021 
Fragesteller
 19.10.2021, 00:33

Die Hälfte des Schulgeldes zahlen meine Eltern und die andere Hälfte ist vom BAföG, und ja ich lebe noch bei meinen Eltern

isomatte  19.10.2021, 01:08
@Glee2021

Und das können sie sich mit ALG - 2 leisten ?

Ist ja auch egal !

Dein Bafög - Kindergeld und dann dein Erwerbseinkommen werden entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.

Die pauschalen 100 Euro Freibetrag auf dein Bafög - werden dann entfallen.

Dir steht dann auf dein Erwerbseinkommen Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, darin sind schon 100 Euro Grundfreibetrag enthalten.

Ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.

Bei 450 Euro Brutto wären das dann 170 Euro Freibetrag, würdest Du diese dann auch Netto aufs Konto bekommen, dann werden diese 170 Euro Freibetrag theoretisch davon abgezogen und ergeben dann voraussichtlich das anrechenbare Netto Erwerbseinkommen von 280 Euro.

Dazu kommt dann dein volles Bafög und Kindergeld von derzeit 219 Euro.

In diesen 100 Euro Grundfreibetrag sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, die kannst Du in Abzug bringen.

Mit den verbleibenden 70 Euro musst Du deine notwendigen ausbildungsbedingten und berufsbedingten Aufwendungen zahlen.

Solltest Du mehr zahlen müssen, dann muss das dem Jobcenter nachgewiesen werden, damit dann der Betrag über diesen 70 Euro zusätzlich geltend gemacht werden kann.

Aufwendungen für berufliche Sachen wie z.B. Fahrkosten, können erst ab über 400 Euro Brutto geltend gemacht werden.

Würdest Du dann immer noch mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf haben, dann würdest Du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus sein.

Sie würden dann nichts mehr für deinen Bedarf bekommen, dann müsstest Du diesen aus deinem Einkommen selber an deine Eltern zahlen.

Der Betrag der dann über deinem Bedarf liegen würde, würde dann deinem Kindergeld zugerechnet, max.das volle Kindergeld.

Das würde dann wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater, je nachdem wer es bekommt.

Hätte dieses Elternteil kein anderes Einkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt werden, dann könnten min.diese 30 Euro Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

Der Rest würde dann als anrechenbares Einkommen mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

Soweit Du Dich als unter 25-jährige/r in einer Ausbildung befindest, besteht seitens Deinner Eltern für Dich Anspruch auf Kindergeld. Gleichgültig wie viel Du in Deiner Ausbildung verdienst.

Wenn Du jedoch Mitglied einer BG bist - sprich Deine Eltern Leistungen nach SGB II, bist Du ehedem verpflichtet Bafög zu beantragen - diese Leistung hat Vorrang vor Hartz IV und wird dann folgend auch auf Deinen Bedarf angerechnet werden. Vom Bafög bleiben dann 100 Euro anrechungsfrei. Von weiteren Einkünften aus einem Minijob - blieben dann weitere 20 Prozent anrechnungsfrei.

Auch das Kindergeld würde angerechnet werden.

https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/hartz-4-studenten/