Kindergeld mit FSJ bekommen?

5 Antworten

Das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse hilft dir da gerne weiter auf Seite 16 sowie Seite 30 u. 31:

4.4Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen geregelten Freiwilligendienst
Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres Kindergeld gezahlt werden, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder eine Freiwilligenaktivität im Rahmendes Europäischen Solidaritätskorps leistet. Dieses Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden.
11.Welche Nachweise müssen Sie vorlegen?
usw.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, bei einem FSJ steht einem weiterhin Kindergeld zu.

Ja das reicht aus, auch in einem freiwilligen Dienst wie z.B. einem FSJ - besteht dann weiter bzw.wieder Anspruch auf Kindergeld, solange man das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Ja ein FSJ berechtigt dich und deine Eltern dazu Kindergeld weiterhin zu erhalten.