Muss meine Mama Kindergeld beantragen oder ich?

6 Antworten

Du hast die Antwort doch von der Kindergeldstelle bekommen - die Eltern müssen den Antrag stellen; wenn Du außerhalb der elterlichen Wohnung lebst, kannst Du später einen Abzweigungsantrag stellen (dann wird das Geld an Dich ausgezahlt).

Kindergeld muß allerdings nicht beantragt werden - wenn es nicht beantragt wird, dann ändert das nichts an der Unterhaltspflicht - die Eltern schaden sich nur finanziell selbst...

Der Unterhalt kann Dir nicht verweigert werden - schon gar nicht als Strafaktion...

Es geht hauptsächlich darum, dass mein Vater dort morgen anrufen wird und ich auf verschiedenen Seiten, bezüglich meines Alters, schon sehr viele gespaltene Antworten gelesen habe. Die einen sagen, dass meine Eltern damit nichts zutun haben und die andere Hälfte sagt, dass nur meine Eltern etwas damit zutun haben. Den Antrag habe ich schon gestellt und abgeschickt. Aber bis zu meiner Mutter ist wohl noch nichts durchgedrungen. Habe halt nur Angst, dass mein Vater mich morgen anruft und mir etwas völlig anderes erzählt und ich ohne jeglichen Beweiß da stehe und kein Geld mehr bekomme. 

Bist du dir dort sicher mit dem Unterhalt? Ich habe zur Zeit keine Ausbildung oder gehe zur Schule. Ich habe lediglich einen 450 Euro Job, der zur Zeit noch angemeldet wird. Mein Vater weiß eigentlich immer ziemlich genau, wann er was an wen zahlen muss. 

@Mademoiselle007

Dein Einkommen kann den Unterhalt reduzieren - 90 € werden von Deinem Einkommen als Freibetrag abgezogen - der Restbetrag mindert den gesetzlichen Unterhaltsbedarf.

Die berechtigten für das Kindergeld sind und bleiben die Eltern,also müssen die auch in der Regel den Antrag stellen,es kann dann das Kindergeld per Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse nur auf das Kind übergeleitet werden,wenn das Kind nicht min. Unterhalt in höhe des Kindergeldes bekommt !

Wenn du also von deiner Mutter keinen Unterhalt bekommst,sondern nur von deinem Vater,dann muss dieser auch den Antrag auf Kindergeld stellen und nicht deine Mutter.

Dein Vater kann dann das Kindergeld im nachhinein auf dich umleiten lassen und dann das Kindergeld von seinem gezahlten Unterhalt abziehen,wenn dieser min. so hoch wie das Kindergeld ist.

Dazu gibt es dann im Internet auf der Seite der Familienkasse ein Formular ,, Veränderungsmitteilung " das kann man dann ausdrucken,drin gibt er dann deine Bankverbindung an und schickt das an die Familienkasse,dann bekommst du das Kindergeld direkt von da überwiesen.

Wenn du deine Ausbildung abgebrochen hast und keinen wichtigen Grund dafür hattest,dann müsste dein Vater ab 18 normalerweise gar keinen Unterhalt mehr an dich zahlen und wenn doch,dann nur für eine Übergangszeit von ein paar Monaten.

Du müsstest dann schon nachweisen können,dass du intensiv nach einer Ausbildung suchst,dann könnte eine Unterhaltspflicht weiterhin bestehen,dass zumindest dann,wenn du dann auf Grund der Einstellung des Unterhalts einen ALG - 2 ( Hartz - 4 ) Antrag beim Jobcenter stellen würdest und da angibst Ausbildung suchend zu sein.

Kindergeld ist eine Leistung des Staates an die Eltern. Wenn du als volljährige Tochter nicht mehr bei deinen Eltern lebst, KANN das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt werden.

Allerdings bekommst du das nur wenn du in einer Ausbildung bist. Das gleiche gilt für den Unterhalt von deinem Vater.

Ich weiß, dass ich Kindergeld bekomme, wenn ich auf Ausbildungssuche bin und dies auch belegen kann. Habe ich extra bei 3 Leuten von der Arbeitsagentur gefragt..

Wenn man volljährig ist und alleine wohnt und keinen Unterhalt erhält, der kann das Kindergeld abzweigen lassen. Das scheint bei dir aber nicht der Fall zu sein, denn dein Vater zahlt Unterhalt. Wenn er mindestens 190 Euro zahlt an Unterhalt, dann ist eine Abzweigung nicht möglich.

In diesem Fall kann einzig und allein dein Vater das Kindergeld beantragen. Deine Mutter kann es dann nicht. Sie könnte es nur, wenn du noch bei ihr wohnst, bzw. gemeldet bist.

Das Kindergeld steht in erster Linie den Eltern des Kindes zu.

Du kannst anrufen und beantragen, der geht an deine Mama und dann müsst ihr beide unterschreiben da du 18 bist