Kindergeld nach Abi? (Minijob)?

4 Antworten

Hi magi...,

ein 450-Euro-Minijob ist kein Hindernis für einen Kindergeldanspruch, da bereits in 2012 die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft wurden ;-)

Siehe hierzu mal im "Merkblatt Kindergeld" der Familinekasse auf Seite 15:


4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraus- setzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Für ein Kind, das nur Arbeitslosengeld II bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 € betragen


4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz
Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungs-träger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55


Du bekommst Kindergeld solange du in der Ausbildung bist ( also auch Schule, Studium oder Lehre) oder du musst zumindest nachweisen, dass du Ausbildungssuchend bist; dann bekommst du Kindergeld. Dann kannst du im Grunde soviel Geld verdienen wie es geht.
Ich frage mich, warum du nun keinen Anspruch auf Kindergeld hast? Hast du dich denn nirgends für eine Ausbildung beworben?
Dann kannst du natürlich auch nicht nachweisen, dass du Ausbildungssuchend bist....

Natürlich nicht. Aber du kannst dich auf einen Studiengang beweren, von dem du weißt, dass du ihn eh nicht ekommst, wenn dein Schnitt mies ist (Medizin). Dann verlängert sich das Kindergeld auf 6 Monate soweit ich weiß.

Aber wenn du eigenes Geld verdienst, bist du ja darauf auch nicht mehr angewiesen. (So der Staat)

... da muß magi überhaupt nicht tricksen, wenn er/sie sich ausbildungs- oder arbeitssuchend meldet ;-)