Schulbescheinigung Kindergeld Arbeitsagentur?

3 Antworten

Ja, ab 18 gibt es Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter, max.bis Vollendung des 25 Lebensjahres und das ist dann entsprechend z.B.durch eine Schulbescheinigung nachzuweisen.

Gerade weil du dann 18 bist, wird eine Schulbescheinigung erforderlich sein. Bis 18 bekommt man Kindergeld ohne irgendwelche Bedingungen. Dann nur noch, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.

Deine Eltern müssen also das Kindergeld weiter beantragen ab 18 und die aktuelle Schulbescheinigung an die Kindergeldkasse senden.

Und ganz wichtig: jede Änderung der Kindergeldkasse unverzüglich mitteilen!

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Schicke dein Abschlusszeugnis also hin und die neue Schulbescheinigung sobald sie dir vorliegt. Den Antrag können die Eltern dennoch schon mal ausfüllen und hinsenden.

Nun wäre meine Frage brauche ich eine Schulbescheinigung von der Schule ?

Ja ! Von der neuen Schule !

Ach ja, die Kindergeldkasse auch !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung