Frage zu Kindergeld und Studium?

5 Antworten

Hallo,

ich kann hier leider nur einen 10 Jahre alten Erfahungsbericht beitragen.

Ich war zwischen Zivi und Ausbildungsbeginn auch 1 Jahr arbeitslos, da ich zunächst versucht habe in ein Journalismus-Studium per Aufnahmeprüfungen reinzukommen, weil der NC nicht erfüllt war.

Als das nicht geklappt hat, habe ich versucht einen Ausbildungsplatz zum Verlagskaufmann zu bekommen, um zumindenst schon mal grob in die Richtung zu gehen. Aber auch da hatte mal mit mittelmäßigem Abi keine Chance, weil einfach sehr viele Bewerber auf wenig Stellen.

Deshalb hab ich dann verzweifelter Weise den Stohhalm Bürokaufmann gegriffen und nach quasi 1 Jahr endlich eine Ausbildung gehabt. Kindergeld gab es in der Zeit trotzdem, da ich neben den Aufnahmeprüfungen über 100 Bewerbungen geschrieben hatte. Das wurde damals so akzeptiert.

Ich nehme an, dass es immer noch ähnlich ist... kann es aber nicht sicher sagen.

LG, Chris

Naja ich sehe meine Chancen zum nächsten Windersemester ganz gut, deshalb meine Frage. Ich muss mich doch nicht zwangsweise für eine Ausbildung bewerben, wenn ich vorhabe zum nächsten Wintersemester zu studieren oder? Weil es für mich keinen Sinn macht, sich für etwas zu bewerben, was ich gar nicht anfangen will.

@night

War in dem Falle nur mein Erfahrungsbericht.

Versuchst du Praktika zu machen in dem Bereich, in dem du studieren willst? Das würde sicherlich als Ausbildungsvorbereitende Maßnahme gewertet und wäre somit ein entsprechender Nachweis.

@Funfroc

hm ja

ja, danke für die Idee! 

Es gibt klare Vorgaben und Auflagen unter denen Kindergeld bezahlt wird und wenn diese Vorgaben nicht erfüllt werden gibt es kein Kindergeld. Du hast den Ablehungsbescheid bereits eingereicht das ist nicht ausreichend um diesen Bescheid als Begrüdung für ein ganzes verplempertes Jahr. Das FSJ nach 6 Monaten schmeißen weil es dir zuviel wird.... ja was glaubst du denn was andere Leute im Leben machen? Auch in der Uni wirst du was zu tun haben und nach 3 Jahren arbeiten gehen müssen, da fragt dich auch keiner ob dir das zuviel ist.

So wie ich deine Frage lese, gibt es kein Kindergeld.

Voraussetzung ist:

Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:

- während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz

- in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums

was ist wenn ich einen Minijob für die Zeit annehme?

Naja 220h+ im Monat für knapp 500 euro wollt ich mir nicht unbedingt ein ganzes Jahr antun.


Und die Frage ist, acuhw enn es jetzt kein Kindergeld gibt, ob es wieder Kindergeld gibt, wenn ich dann im Herbst studiere

@night

Und die Frage ist, acuhw enn es jetzt kein Kindergeld gibt, ob es wieder Kindergeld gibt, wenn ich dann im Herbst studiere

Ich beziehe mich auf die Antwort von wilees. Hast du dir den Link zur HP durchgelesen, das beantwortet deine Frage!

Wenn du für längere Zeit keine Ausbildung oder kein Studium antrittst, zum Beispiel aufgrund einer „Zwangspause“ durch Wartesemester, solltest du dich frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Dort wirst du als „Ausbildung suchend“
verzeichnet – ein Begriff der deinen Status als „Studienplatz suchend“ einschließt. Andernfalls gefährdest du deinen Anspruch auf Kindergeld.

Ich nehme nicht an, dass du dich bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet hast und die Wartezeit von 4 Monaten ist auch längst überschritten, dazu kommt, dass weder ein FSJ noch ein Minijob die Vorgaben erfüllt, somit wirst du auch keinen Anspruch mehr haben!

deine Eltern sind verpflichte anzuzeigen das du zur Zeit keine Ausbildung, keinen Bundesfreiwilligendienst etc. machst. Da du ja auch nicht Ausbildungsplatzsuchend gemeldet bist, wird es wohl kein Kindergeld mehr geben, sobald du studierst werden deine Eltern da neu beantragen können

also kann man neu beantragen und es hört nicht für immer auf?

@night

es gibt noch Altersgrenzen ab wann es kein Kindergeld mehr gibt. Aber wenn du innerhalb dieser bist können deine Eltern, wenn du in einer Ausbildung/Studium dich befindest Kindergeld beantragen

Du kannst die Ablehungsbescheide einreichen und erläutern, dass du bis zum nächsten WS wartest. Der Sachbearbeiter muss erkennen, dass du dich um einen Ausbildungsplatz bemühst. Mit etwas Glück akzeptiert die Kindergeldkasse den Ablehnungsbescheid einer einzigen Universität. 

Aber ich bemühe mich ja um kein Ausbildungsplatz sondern um ein Studienplatz, um welches ich mich erst zum Wintersemester bewerben kann.

Die Ablehnungsbescheide vom letzten Wintersemester hab ich schon eingereicht? kann ich sie einfach nochmal einreichen mit der Begründung, dass die Bewerbung nur jährlich stattfindet, da ich erststudent bin?

@night

Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall probieren. Das hängt immer im Einzelfall vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Hattest du denn während des FSJ's Kindergeld bekommen?

@Eudaimonia7

Ja soweit ich weiß schon

M.W.n. entfällt mit der vorzeitigen Bendigung des FSJ der Anspruch auf Kindergeld. Dieser Anspruch für eine Übergangszeit besteht Beendigung der Schulzeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn.  Auch kann es weitergewährt werden, wenn man keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, jedoch seine Bemühungen einer intensiven Suche nachweisen kann.

http://www.nach-dem-abitur.de/wartesemester-kindergeld.html

Naja ich kann ja vorzeitig beenden und es zählt trotzdem als FSJ, weil es mind ein halbes Jahr war. Bedeutet de Anspruch verfällt für immer, auch wenn ich mich zum Wintersemester weiterhin um ein Studienplatz bemühe? 

Mir sind die Hände gebunden, wenn ich mich zum Sommersemester gar nicht bewerben kann?!

@night

Auf jeden Fall kannst Du das KG ab Studienbeginn erneut beantragen.

@wilees

Danke! Ich werde mal sehen, was andere dazu sagen!