Kindergeld für reisende Kinder?
Folgender Sachverhalt: Der Vater, Deutscher, verheiratet, hat Gewerbebetrieb in Deutschland. Das 6 Jährige dt. Kind bei der Familienkasse läuft auf Ihn, bzw. er ist der Antragsteller. Der Vater, die Kindesmutter und das gemeinsame 6 jährige Kind sind in Deutschland gemeldet.
Der Kindesvater verreist beruflich in das nichteuropäische Ausland,- auch mit dem Kind, im Schnitte 160 Tage pro Jahr.
(also ca. 200 Tage Aufenthalt und steuerpflichtig bzw. gewerbetreibend in Deutschland) Die nicht deutsche Kindesmutter lebt im Nichteuropäischen Ausland ( dort gibt es auch einen Gewerbebetrieb) im Schnitt 200 Tage Jahr und somit nur ca. 150 Tage in Deutschland.
Die Familienkasse bemängelt dass die Kindesmutter NICHT überwiegend in Deutschland/Europa lebt und fordert Kindergeld zurück.
2 Antworten
Wenn auch das Kind nicht überwiegend in Deutschland lebt, hat der Vater keinen Anspruch auf Kindergeld.
Ansonsten wäre das Kind ja auch in Deutschland schulpflichtig, und kann gar nicht 200 Tage im Ausland leben.
Also normalerweise wenn du in Deutschland Einkommenssteuer zahlst, ist es egal wo das Kind ist. sieht man krass bei den EU-Bürgern.
Kindergeld für Deutsche, die im Ausland wohnen oder arbeitenUm als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig oder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflicht bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
- Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.
Es geht um die Zeit vor der Schulpflicht, Schule ab September. Und: das Kind verreist mit dem steuerpflichtigen dt. Vater und ist 200 Tage im Jahr "in" Deutschland!
(Nur die Mutter nicht, die ist nur 150 Tage p.A. in Deutschland)