Kindergeld obwohl Kind arbeitet?

6 Antworten

Mitteilen würde ich es der Familienkasse,dann bist du auf der sicheren Seite,aber angerechnet wird da nichts,es sei denn das schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium vorliegen würde und das Kind dann einer schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen würde !

Das Einkommen spielt seit dem 01.01.2012 keine Rolle mehr,da wurde die Einkommensgrenze für das Kindergeld abgeschafft,ein Anspruch hast du ja weil es noch zur Schule geht.

Nur wenn dein Kind schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hätte dürfte es neben der Schule nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten,darüber hinaus würde es dann schädlich für den Anspruch sein.

Was denn jetzt ?
Oben steht wegfall der Einkommensgrenze , maximal 20 Stunden die Woche , und dann steht da " Im dritten Lehrjahr sprengt die Ausbildungsvergütung
schnell die Kindergeldgrenze."

Darf ein Kind was unter 25 Jahre ist , maximal 20 Stunden arbeiten unabhängig vom Lohn ohne das die Zahlung des Kindergeldes wegfällt?

Diesen Text aus 2011 habe ich eben dazu gefunden:

"In Zukunft können sich Eltern und Kinder die Rechnerei sparen. Kinderunter 25 Jahren gelten dann automatisch als kindergeldberechtigt, wenn
sie sich in der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befinden,
also noch nicht abgeschlossen haben. Und selbst für das zweite Studium
oder eine weitere Berufsausbildung kann es noch Kindergeld geben,
solange der Nachwuchs nicht mehr als 20 Stunden pro Woche nebenbei
jobbt. Davon dürften nicht nur Studenten profitieren, die während der
Semesterferien oder während des Studiums arbeiten gehen, sondern auch
viele Azubis. Im dritten Lehrjahr sprengt die Ausbildungsvergütung
schnell die Kindergeldgrenze.

Der Wegfall der Einkommensgrenze
betrifft übrigens nicht nur selbst verdientes Geld. Künftig darf der
Nachwuchs auch mit Geldanlagen oder Mieteinnahmen unbegrenzt
dazuverdienen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das
könnte begüterten Familien und deren Steuerberatern ganz neue
Möglichkeiten eröffnen. Steuersparende Vermögensübertragungen scheitern
künftig jedenfalls nicht mehr am Kindergeld, das sich auch Wohlhabende
nur ungern durch die Lappen gehen lassen: Derzeit gibt fürs erste und
zweite Kind bei immerhin 2208 Euro pro Jahr,  ab dem vierten Kind sind
es sogar 2580 Euro."

Quelle:http://www.n-tv.de/ratgeber/Kein-Aerger-mehr-ums-Kindergeld-article3697291.html

So lange das Kind sich in der Schul- oder betrieblichen Ausbildung befindet, ist es kindergeldberechtigt.

Bei Erreichen das 18. Lebensjahr wird der Empfänger aber automatisch aufgefordert, sich zu äußern, ob weiterhin ein Ausbildungsverhältnis besteht.

Im Übrigen ist der Leistungsempfänger grundsätzlich SELBST verpflichtet, JEDE Veränderung der Kindergeldstelle mitzuteilen.

Rufe an bei der Familienkasse und frage nach. Da gibt es einen gewissen Betrag, den man im Jahr verdienen 'darf'. Und...es bringt nichts, das ev. zu verschweigen. Die Familienkasse ist direkt verbunden mit dem Arbeits-und Finanzamt.