Wenn die Familienkasse erfährt, daß jemand unrechtmäßig Kindergeld kassiert hat, wie reagiert sie?

6 Antworten

Kindergeld ist eine Steuerleistung. Wird diese zu Unrecht gezahlt, muss sie zurückgezahlt werden. Außerdem wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und geprüft, inwieweit eine Steuerhinterziehung vorliegt.Für gewöhnlich endet das Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe. In schwereren Fällen kann es auch zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung kommen.

Sobald die Familienkasse den Sachverhalt geprüft und die Kindergeldfestsetzung aufgehoben hat, wird das Strafverfahren eingeleitet.

Tja, hat das Jugendamt aber wohl nicht gemacht.

Nur mein persönlicher Kommentar, ich verstehe das nicht, für mich käme so etwas schon aus moralischen, ethischen und menschlichen Betrachtungen überhaupt nicht in Betracht. Zur Zeugung war er fähig, aber für den Rest nicht? Wer ein Kind in die Welt setzt, hat meiner Meinung nach lebenslang Verantwortung zu tragen. Man kann sich ja trennen, aber dann eben auch Butter bei die Fische. Wenn mir das passierte, würde ich sagen, ok, wie machen wir`s? Und in Deinem Fall, Rechtsberatung, gibt es kostenlos, Rechtsanwalt, einklagen und den Unterhalt direkt mit, damit es sich lohnt. Was sind das hier für "Männer" in diesem Land geworden. Kopf hoch.

Schon etwas länger her, meine Frage, aber der Vollständigkeit halber und für die Allgemeinheit antworte ich mal. Nicht ich habe unrechtmäßig Geld kassiert, sondern mein Ex-Mann für das Kind, das er mit seiner zweiten Noch-Ehefrau hat. Aber das Jugendamt wurde verständigt und die Zahlung eingestellt. Mein Ex lebt im außereuropäischen Ausland. Als er mal hier war, habe ich das Jugendamt benachrichtigt und sie aufgefordert, was zu tun, aber sie haben nur das Geld angemahnt und sonst wohl nichts getan.

Wer absichtlich sich Leistungen erschleicht begeht eine Straftat. Da ist es nicht damit getan, das Geld zurück zu zahlen. Es sei denn, man ist Millionensteuerbetrüger.

Zunächst wird er angeschrieben werden. Wenn er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, dann kann es schon sein, dass die Familienkasse auch strafrechtliche Schritte einleitet. Aber sonst erstmal nicht. Wobei es natürlich schon ein starkes Stück ist, sich so zu verhalten. Ich kenne Leute, die wegen 2 zuviel erhaltenen Euros an Ausbildungsvergütung der Kinder das Kindergeld mehrer Monate zurückzahlen mussten. Die verstehen da keinen Spaß bei der Familienkasse.

Die Familienkasse kann da wenig machen. Die harten Bandagen schreibt das Gesetz vor. Wenn z.B. die Einkommensgrenze um 1 Cent überschritten wurd muss die Familienkasse das gesamte Kindergeld zurück fordern. das Gesetz sieht dies zwingend vor und räumt der Familienkasse kein Ermessen / Entscheidungsspielraum ein.

Es handelt sich hier um eine Steuerstraftat und nichts anderes. Du kannst aus der Sache noch rauskommen, beachte aber, dass du keine Ratenzahlung vereinbaren solltest, beachte dazu diesen Beitrag eines Juristen:

http://kanzleiundrecht.wordpress.com/2010/07/15/der-ehrliche-ist-der-dumme/

Mein Rat: Suche dir einen Strafverteidiger, der dich berät. Wenn der dazu rät (was ich erwarte), dass du von dir aus die Sache schnellstmöglich meldest, solltest du das Geld in einem Betrag zurück zahlen, notfalls dazu einen Kredit aufnehmen.

Wiegesagt, ich war´s nicht :). Sowas hätte ich auch nicht gemacht.