Kindergeld, obwohl das Kind im Ausland bei der Mutter lebt.

7 Antworten

Da das Kind in einem Drittstaat wohnt, mit dem Dt. kein Sozialabkommen hat, sind meiner Meinung nach die territorialen Voraussetzungen nicht erfüllt.

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, als pdf im Internet

DA 63.6 Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder

DA 63.6.1 Territoriale Voraussetzungen

"(1) 1Für den Kindergeldanspruch sind nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG grundsätzlich nur Kinder zu berücksichtigen, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem an-deren EU- bzw. EWR-Staat haben. 2Für die Begriffe des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufent-haltes gelten die Bestimmungen der §§ 8, 9 AO; vgl. hierzu AEAO."

DA 63.6.2 Ausnahmen von den territorialen Voraussetzungen

"(2) 1Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo, in Marokko, in Montenegro, in Serbien, in der Türkei oder in Tunesien sind bei den nach § 62 EStG an-spruchsberechtigten Personen zu berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen nach den mit diesen Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit erfüllt sind"

Er kann aber den Kinderfreibetrag bekommen, der sich in der Höhe nach der Ländergruppe richtet. Die Russische Föderation ist in Ländergruppe 3, das bedeutet den halben Kinderfreibetrag.

Erhält er kein Kindergeld, kann er sich den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

wie teilen sich beide denn das aufenthaltsbestimmungsrecht? lebt das kind ausschliesslich in russland? welche staatsangehörigkeit haben alle beteiligten?

Vater und Kind haben beide deutschen Ausweis, das Kind ist hier geboren. Nach der Scheidung ist die Frau wieder nach Russland gegangen, sie lebt jetzt dort und das Kind besucht den Vater jede paar Monate.

@Butterfly2007

Trotzdem ethisch-moralisch nicht ok. - Dann hätte die Mutter mit dem Kind in Deutschland bleiben sollen.

Die Tochter türkischer Nachbarn ist in der Türkei verheiratet, kommt alle paar Monate für eine gewisse Zeit mit den Kids zu Besuch und bekommt aus Deutschland Kindergeld, obwohl Vater, Mutter und Kinder ihren ersten Wohnsitz in der Türkei haben.

Das ist auch nicht ok.

Wäre aber nicht in Ordnung. - Fast alle Welt bekommt von Deutschland Kindergeld für Kinder, die mit den Eltern oder einem Elternteil in dessen Heimatland leben.

Das gehört abgestellt - generell.

Dafür sollten die Länder zuständig sein, in denen Kind und Eltern/Elternteil leben.

Ruf doch mal bei der Kindergeldkasse an bei dir, die sind der Arbeitsagentur angegliedert.

Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Da dieses Elternteil (Mutter) nicht in Deutschland lebt, sollte in Deutschland kein Kindergeld beantragt werden können.

Das ist nicht ganz korrekt, war gestern auch überrascht