Kindergeld als Vollwaise, aber wenn Mutter im Ausland sind nicht

3 Antworten

Wenn die Eltern verstorben sind,dann hatten sie in der Regel ihren Lebensmittelpunkt hier in Deutschland und da dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld bestand bzw.besteht,wenn das Kind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt,kann das Kind selber Kindergeld beantragen und beziehen !

Leben aber die Eltern bzw.ein noch lebendes Elternteil im Ausland,dann muss das hier lebende Kind seinen Unterhaltsanspruch geltend machen,um seinen Lebensunterhalt hier zu sichern,wenn es nicht selber in der Lage dazu ist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Das müssen hier in Deutschland volljährige Kinder auch,denn alleine mit dem Kindergeld ist der Unterhalt in den meisten Fällen auch nicht gedeckt.

Wenn die Erziehungsberechtigten nicht in Deutschland lebt, tut es das Kind vermutlich auch nicht und warum sollte Deutschland Geld an Leute zahlen die nicht in Deutschland leben?

Vollwaisen hingegen leben meist in Deutschland und somit können die Erziehungsberechtigten Kindergeld bekommen.

Wenn das Kind volljährig ist, dann kann es durchaus in Deutschland leben. Studieren zum Beispiel. Das ist überhaupt nicht abwegig. Das Kindergeld sollte ja auch nicht an die "Leute" gezahlt werden, sondern an das volljährige Kind. Somit wird der Kindergeldberechtigte wie beim Vollwaisen nicht die Eltern, sondern das Kind.

@gutefrage4343

dann sollte dieses volljährige Kind selbst Kindergeld beantragen, würde ich sagen.

Zusätzlich steht dem Kind von der, im Ausland lebenden, Mutter zu.

Die Kindesmutter die im Ausland lebt kann dort Kindergeld beantragen, wenn es dieses gibt.

Die Behörde im Ausland sagt dann. Wieso soll ich dir Kindergeld für ein Kind zahlen, das nicht mal bei dir, sondern im Ausland lebt? Das Land dort soll das Kindergeld für dein Kind zahlen.