KFZ-Sachbeschädigung nach Verfolgungsjagd

12 Antworten

Auch Harz 4-Empfänger könnten eine Haftpflichtversicherung haben. Eventuell würde diese den Schaden dann übernehmen. Einfach mal den "Täter" dazu befragen kostet nichts. Den zivilrechtlichen Weg zu bestreiten würde bedeuten, noch mehr Geld zu verlieren!

kommt drauf an- wenn da Vollkasko besteht ggf. Teilkasko zahlt die Versicherung als Vandalismusschaden. Es besteht zwar der Anspruch auf Entschädigung, aber wenn der gute mann kein Geld hat, sieht man alt aus. ggf. habt ihr eine Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung, so ne Luxusvariante, die könnte zahlen, aber die klagen erst das Geld ein und wenn niemand zahlt,springen die ein. Sowas muß aber mit der Versicherung abgeklärt werden. Das habe ich z.B.abgeschlossen, wenn mir ein Schaden passiert und der andere ist nicht versichert, springt meine Versicherung ein.

Nach meiner Meinung sollte dafür die Polizei bezahlen.

Aber aus eigener Erfahrung mit Unfällen, Sachbeschädigung an meinen Eigentum. Man wird meistens nicht ernst genommen und die Sache wird immer verschleppt.

Einen Anwalt einschalten.

Anzeige hat die Polizei ja offenbar kein Interesse dran

und

Mach eine Anzeige wegen Sachbeschädigung

Beide Aussagen sind - wenn man die Ausgangsfrage liest - falsch. Hier handelt es sich nicht um eine (vorsätzliche) Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB, sondern um eine "fahrlässige Sachbeschädigung". Denn der Täter ist ja nicht gegen das Auto gerannt, um es zu beschädigen, sondern versehentlich (entweder, weil er auf Grund Pfefferspray nicht mehr so gut gucken konnte, weil der Abstand zu einem daneben parkenden Auto falsch eingeschätzt wurde oder, oder...) Und eine solche "fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im StGB nicht! Bleibt also nur der zivilrechtliche Weg zum Schadensersatz. Und hierfür würde ich schon die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, zumindest für eine rechtliche Beratung beim Anwalt.

PepsiMaster  21.09.2012, 10:56

DH!

Der einzige hier, der auf den wichtigen und hier für eine Strafanzeige ausschlaggebenden Unterschied zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit eingeht.

daso3388 
Fragesteller
 21.09.2012, 11:17
@PepsiMaster

Sehr gut vielen Dank! Wird dann doch mal Zeit für eine Garage..

PepsiMaster  21.09.2012, 11:42
@daso3388

unabhängig von der strafrechtlichen Seite, hast Du natürlich einen Anspruch auf Schadenersatz ... diesen Anspruch durchzusetzen und am Ende Geld zu kriegen ist nur leider ein sehr weiter Weg (insbes. in diesem Fall)

Der Verursacher haftet immer für den Schaden. Das ist in diesem Fall derjenige, der das Pfefferspray abbekommen hat. War der Pfefferspray-Einsatz unangemessen, muss er sich das Geld bei der Polizei einklagen. Dir gegenüber aber haftet er.

Unser Auto wurde vom Fahrzeug eines Betrunkenen gestreift, der von der Polizei verfolgt wurde. Auch hier musste der betrunkene Fahrer, bzw seine Versicherung zahlen.

daso3388 
Fragesteller
 21.09.2012, 10:00

Wie geht man in so einem Fall vor? Anzeige hat die Polizei ja offenbar kein Interesse dran. Müsste ich mir den Namen des Täters geben lassen und ihn persönlich / via Anwalt kontaktieren? Dabei kommen dann die Probleme zum tragen dass die reguläre Rechtsschutz weil ein Auto im Spiel ist nicht einspringen will und davon auszugehen ist, dass selbst bei positivem Prozessausgang für mich ich das Geld nicht wiedersehe..

Zyogen  21.09.2012, 10:07
@daso3388

Wenn absehbar ist, daß Du auch in Zukunft vom Schadensverursacher kein Geld erhalten wirst, dann ist das leider persönliches Pech. In diesem Fall scheint es nicht geraten zu sein, weitere Kosten zu erzeugen, die Dir dann ebenfalls nicht ersetzt werden. Wie es im Volksmund so schön heißt, kann man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen.

Cavalierchen  21.09.2012, 10:14
@Zyogen

würde mich trotzdem bei einen Anwalt beraten lassen, denn sollte der Täter wieder zu Geld kommen, dann hat man einen "Titel", der dann pfändbar ist, wenn wieder Geld vorhanden ist!

daso3388 
Fragesteller
 21.09.2012, 10:26
@Cavalierchen

Ich hab nur keine Lust wegen einem Schaden von 2-500€ dann am Ende noch selbst Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu müssen, da die normale Rechtsschutz das wohl nicht übernehmen wird. Das einfachste ist sicher zum Beulendoktor zu gehen und das selbst zu zahlen, nur sehe ich es irgendwie nicht ein das einfach so hinzunehmen ;)

janbengun  21.09.2012, 10:38
@daso3388

Mach eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Zunächst gegen unbekannt. Die Polizei muss ermitteln und kennt ja sowieso den Täter. Dadurch kommst Du an den Namen. Geh zum Beulendoktor und schick dem Verursacher eine Rechnungskopie mit der Bitte um Überweisung. Die wird er nicht zahlen können - daher beantragst Du - nach entsprechender schriftlicher Mahnung - online beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid. Mit dem entsprechenden Titel kannst Du 30 Jahre das Geld einfordern. Der Mahnbescheid kostet online ca. 20 Euro.

PepsiMaster  21.09.2012, 10:51
@janbengun

Es liegt aber keine Sachbeschädigung im Sinne des StGB vor! Um an den Namen des Verursachers zu kommen, ist keine Strafanzeige erforderlich.