Unfall mit Laterne - Versicherung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Vollkasko übernimmt deinen Eigenschaden.

Trotzdem würde ich an deiner Stelle die Polizei informieren, auch wenn die Laterne äußerlich keinen Schaden hat, kann die vorhandene Elektronik durch dem "Rempler" Schaden genommen haben, zudem sind Kratzer an der Laterne wie aus deiner anderen Frage hervorgeht.

Wenn dies jemand anderer mitbekommen hat, und dich wegfahren gesehen hat, kann dir sogar deswegen Unfallflucht vorgeworfen werden.

Rupur 
Fragesteller
 15.07.2011, 23:45

Ja normal würden wir das auch wirklich der Polizei melden aber ich habe mich informiert und anscheinend würde es ja auch jetzt schon als Fahrerflucht zählen weil sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat...aus Unwissenheit halt aber naja kann man nichts machen...wenn man den Schaden ohne Polizeimeldung von der Versicherung erstattet bekommt werden wir es wohl nicht der Polizei melden. Nachher bringt das noch mehr Probleme...

Lahiera  16.07.2011, 00:57
@Rupur

Ja, hinsichtlich Probleme mit der Versicherung, du musst den Problemfall schildern, mit Skizze, wie der Unfall passiert ist! Als Selbstverursacher kommt es nicht in Betracht, dir auch nur einen Cent zu zahlen!

Leon97531  16.07.2011, 01:08
@Lahiera

Als Selbstverursacher kommt es nicht in Betracht, dir auch nur einen Cent zu zahlen!

Was ein Unsinn, genau dafür ist die Vollkasko da.

Nur bei Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder unter Alk oder Drogen könnte die Vollkasko die Leistung einschränken.

Leon97531  16.07.2011, 14:07
@Lahiera

kannst du auch von deiner Versicherung jetzt nicht erwarten, da etwas ersetzt zu bekommen.

Doch kann er, zeugt erneut das du keinen Plan von alldem hast.

Lass lieber die Finger von der Tastatur, kommt eh nur Mist bei raus.
Ist ja nicht schlimm etwas nicht zu wissen, aber dann dauernd noch irgendeinen Quatsch zu schreiben ist lächerlich.

Bei Vollkasko übernimmt die Versicherung auch diese Schäden, deine Versicherungsprämie wird jedoch steigen, auch schon beim ersten Vorfall.

Lahiera  16.07.2011, 01:00

Aber nur mit Gutachten..und diese entscheiden!

Ja das zahlt die Vollkasko Versicherung. Ein Experte der Versicherung schaut in der Garage deiner Mutter den Schaden an. Den üblichen Selbstbehalt muss deine Mutter natürlich bezahlen.

Die Versicherung übernimmt nur Schäden, die nicht selbst verschuldet sind! D.h. Du hast den Schaden selbst verursacht, also musst du für den Schaden auch selbst aufkommen.

Leon97531  15.07.2011, 23:37

Die Vollkasko kommt gerade für selbst verschuldete Unfälle auf, sonst wäre eine Vollkasko ja überflüssig.

Lahiera  16.07.2011, 00:43
@Leon97531

Vollkasko bedeutet, dass du keine Selbstbeteiligung von 150 Euro, wie vergleichsweise, bei der Teilkasko, bezahlen musst! Dennoch gilt, ein Unfallverursacher muss her, und das bist in dem Falle du! Wenn du den " Unfall" der Versicherung vorlegst, dann zahlen die dir keinen Cent! Nur, wenn du an einem Unfall beteiligt gewesen wärst, wo an deinem Wagen ein Schaden verursacht wurde, ohne selbst schuld zu sein. Vollkasko bedeutet, den Wagen komplett ersetzt bekommen, wenn, z.B. Totalschaden, Unfallverursacher aber eine andere Person! Bei Teilkasko, sehe das anders aus!

Lahiera  16.07.2011, 00:50
@Lahiera

Bedenke, egal, ob bei Vollkasko oder Teilkasko..dir kann eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse drohen...!!!! Liess dir mal die AGBs deiner Versicherung durch..:) Ist nur gut gemeint!:)

Leon97531  16.07.2011, 01:03
@Lahiera

Vollkasko kommt für Eigenschäden auf, natürlich selbst verschuldete, dies ist Sinn der Vollkasko Versicherung.

Vollkasko bedeutet, den Wagen komplett ersetzt bekommen, wenn, z.B. Totalschaden, Unfallverursacher aber eine andere Person

Wenn ein anderer Unfallverursacher ist, kommt dessen Haftpflichtversicherung für meinen Totalschaden auf.

Bedenke, egal, ob bei Vollkasko oder Teilkasko..dir kann eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse drohen...!!!!

In der TK gibt es keine SF-Klassen, daher auch keine Rückstufung in der TK.
Eine Rückstufung in der VK ist selbstverständlich bei Inanspruchnahme der VK, außer Rabattretter oder Rabattschutz greift.

Was du hier schreibst, zeugt davon das du dich in dieser Sache NULL auskennst.

Lahiera  16.07.2011, 02:51
@Leon97531

Naja, dann schalt mal den Gutachter mit ein!!!

SgtMiller  16.07.2011, 08:14
@Lahiera

@Lahiera

Lesen solltest auch Du bevor Du hier falsche Antworten gibst.

Leon97531  16.07.2011, 14:05
@Lahiera

Was hat ein Gutachter nun damit zu tun ?

Wenn die Versicherung einen Gutachter möchte wird einer genommen und gut, was soll denn dann sein ?

Du schreibst nur Blödsinn, und hast überhaupt keinen Plan wovon Du redest.

Ja, damit die Vollkasko bezahlt, ist kein Polizeirapport nötig. Einfach den Schadensrapport ausfüllen, der Versicherung schicken, dann nimmt alles seinen Lauf.

Lahiera  16.07.2011, 00:59

Die Verkehrswacht wird informiert, die schauen sich die Laterne an..und dann kommt auf den Verursacher eine saftige Rechnung drauf zu..