zahlt meine Rechtsschutz für mein Fahrzeug aber anderer Halter?

9 Antworten

.... da kann aber einiges nicht stimmen. Was bitte hat denn ein Halter mit dem VN und Anspruchsteller zu tun?

Und wenn die deine vielen Schäden nicht (mehr) bezahlen, finde auch ich das gut. Solche Kunden benötigt keine Versicherung.

das Fahrzeug ist aber meine

wie kannst du denn das beweisen, dass das Fahrzeug deines Vaters dir gehört

Mir klingt das ganze hier nach versuchten Versicherungsbetrug was du hier vorhast.

Dein Vater hat keine Rechtsschutzversicherung und will Klage einreichen, und du willst jetzt so tun als wäre es dein Auto, damit wenigsten deine Rechtsschutzversicherung den Fall übernehmen soll.

Nein mein Junge, sooooo geht das natürlich nicht !!!!

Da kann dein vater schön selbst den Anwalt zahlen...

Dein Auto?? sowas kann ja jeder sagen-

Ich fürchte mal, dass die Versicherung nur für alle auf deinen Namen zugelassenen Fahrzeuge eintritt. Aber frag einfach mal nach, wie es aussieht.

Abgesichert wärst du vermutlich, wenn es um dich als Fahrer ginge (z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitung).. dann auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.

Deine Rechtsschutz betrifft dich: Auf deinen Namen angemeldete Fahrzeuge und dich als Fahrer.

Du bist der Versicherungsnehmer, folglich muss die RS-Versicherung Dich vertreten.

Vorab solltest Du aber die Rs-Vers. anrufen und den Fall schildern. Dort sitzen kompetente Leute, die einschätzen können, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Hallo Mieter111111,

es kommt auf deinen RS-Vertrag an.

Die Formulierungen der Bedingungen können von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich sein. Ohne zu wissen welschen Tarif du hast, kann dir hier keiner eine Antwort geben. In deinem Fall könnte nämlich beides zutreffen.

Was ich als viel problematischer Ansehe, ist das Thema „Fahrerflucht“.

Sicher das du nicht deshalb die Deckung abgelehnt bekommen hast ?