Kennt jemand Atlas Inkasso Ltd. & Co. KG, Heilbronn gut? oder schlecht? Auf Erfolgsbasis

2 Antworten

Habe hier noch eine interessanten LInk gefunden: http://raubwirtschaft.info/go/b2b/a01-adressbuchverlage/firmeninfo/212-gs-branchen/hauptseite.htm

Dort soll sich die Firma Atlas Inkasso Heilbronn als Geldeintreiber (inkasso) für eine dubiose Geschichte tätig gewesen sein, der Firma GS Medien & Verlag GmbH.

Auszug Urteil:

DPM Presse- und Medienverlag GmbH verliert am AG Wiesbaden Urteil 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten

"Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern und so im Ergebnis eine Erstattung der Aufwendungen zu erlangen, bestehen nicht."

**Schufa löscht Eintrag der Atlas Inkasso Ltd. & Co. KG

und ich habe diesen vielleicht hilfreichen LINK gefunden.**

http://www.dr-schulte.de/pressemitteilungen-2013/schufa-loscht-eintrag-der-atlas-inkasso-ltd-co-kg

SEHR INTERESSANT DIESER ARTIKEL .... da muss man sich ja schon bedanken bei diesen Rechtsanwalt (Rechstanwälten die sowas durchsetzen auch mal gegen so ein Inkasso)

"Manch­mal brin­gen ein­fa­che Schrei­ben an die Schu­fa Hol­ding AG doch et­was", kom­men­tiert Rechts­an­walt Dr. Sven Tintemann sei­nen neues­ten Er­folg in Sa­chen Lö­schung von Schu­fa-Negativeinträgen. Der auf das Schu­fa-Recht spe­zia­li­sier­te An­walt hat­te sich mit ei­nem ein­fa­chen Schrei­ben an di­e Schu­fa Hol­ding AG ge­wandt und die­ser da­rin den Schrift­wech­sel mit der ein­tra­gen­den At­las In­ka­sso Ltd. & Co. KG über­las­sen.

Hie­rin hat­te er u. a. ge­rügt, dass ei­ne For­de­rung ge­gen sei­nen Man­dan­ten dop­pelt ein­ge­tra­gen wur­de und zwar un­ter zwei ver­schie­de­nen Kon­to­num­mern. Hier­zu hat­te er auf das Ur­teil des Kam­mer­ge­richts ver­wie­sen, wel­ches die Kanz­lei Dr. Schulte und Part­ner Rechts­an­wäl­te eben­falls er­strit­ten hat­te, sei­ner­zeit je­doch ge­gen die Deut­sche Postbank AG. Die Ent­schei­dung ist in der „Ver­brau­cher und Recht 2012“ ab Sei­te 367 ver­öf­fent­licht und kom­men­tiert.

Auswirkung Doppeleintrag auf den Basisscorewert

Auf die­ses Schrei­ben hin zeig­te sich die Schu­fa so­fort ein­sich­tig und lösch­te ei­ne der be­ste­hen­den Doppel Eintragungen in ih­rem Da­ten­be­stand. Vielfach wird voreilig bei der Lancierung von Schufa-Negativeinträgen bei der Schufa-Holding AG vorgegangen. Unter Umständen haben die Betroffenen keine Kenntnis von den bestehenden Forderungen und sind überrascht, sobald sie davon erfahren. Ein negativer Schufa-Eintrag verursacht nicht absehbare Auswirkungen. Für die Betroffenen wirkt sich ein Schufa-Eintrag von kleinen wirtschaftlichen Einschränkungen bis zur wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit aus. Die Erfahrungen ihrer Mandanten geben den Experten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner im Umgang mit negativen Schufa-Einträgen in der Angelegenheit recht und nunmehr lässt sich auch nachweisen, dass ein Doppeleintrag nicht nur eine Irreführungsgefahr beinhaltet, sondern auch tatsächlich bei der Schufa zu einer Reduzierung des Basisscorewertes führt.

Der Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht Dr. Sven Tintemann kom­men­tiert dies wie folgt: "Dop­pe­lein­trä­ge sind nach meh­re­ren Ur­tei­len un­ter­schied­li­cher Ge­rich­te nicht zu­läs­sig. Dies hat sich auch in dem hier vor­lie­gen­den Negativeintrag aus­ge­wirkt.“

Leider passiert es immer wieder, dass Forderungen bei der Schufa doppelt eingetragen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn ein Unternehmen seinen Namen ändert oder wenn eine Inkassostelle tätig wird und die Forderung entweder im eigenen Namen oder auch im Namen des Auftraggebers als Abwickler einträgt. Hier ist nunmehr eine wichtige Rechtsfrage geklärt, weitere Unklarheiten bleiben jedoch gerade in der sogenannten Inkassokonstellation bestehen.

Erst kürz­lich war ein Ar­ti­kel von Rechts­an­walt Dr. Tintemann in der Ver­brau­cher und Recht ­Aus­ga­be Ju­li 2013 er­schie­nen, der den Ti­tel "Zur Rechts­wid­rig­keit dop­pel­ter Negativeinträge bei der Schu­fa Hol­ding AG" trägt. Die in dem Ar­ti­kel ge­schil­der­te Rechts­auf­fas­sung scheint sich nun mehr und mehr durch­zu­set­zen, so­gar bei der Schu­fa.

V.i.S.d.P.

Dr. Sven Tintemann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030 – 715 206 70