Kann eine Forderung nach 16 Jahren noch per inkasso geltend gemacht werden?

9 Antworten

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Wesentliches wurde schon gesagt

Unter Umständen könnte Verwirkung greifen !

Falls es z.b in den 16 Jahren zu keinerlei Beitreibungsmaßnahmen gekommen ist hättest Du hier evtl Chancen !

Die Zinsen müssten alle 3 jahre durch Vollstreckungsmasnahmen neu tituliert werden da Diese sonst verjähren

Lieber Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen die Frage, unter Nutzung von unseren Gesetzen:

§ 194 Gegenstand der Verjährung

(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.

(2) Ansprüche aus einem familienrechtlichen Verhältnis unterliegen der Verjährung nicht, soweit sie auf die Herstellung des dem Verhältnis entsprechenden Zustands für die Zukunft oder auf die Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung gerichtet sind.

§ 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Herausgabeansprüche aus Eigentum, anderen dinglichen Rechten, den §§ 2018, 2130 und 2362 sowie die Ansprüche, die der Geltendmachung der Herausgabeansprüche dienen, 2. (weggefallen), 3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche, 4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden, 5. Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind, und 6. Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung.

(2) Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben, tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die regelmäßige Verjährungsfrist.

viel Glück

So man einen Titel hat der 30 Jahre lang Gültigkeit hat, sind während dieser Zeit Pfändungsmassnahmen möglich. Eine Verjährung würde ich da ausschliessen, sonst hätte der Titel ja seinen Sinn verloren.

Auch wenn es innerhalb von 16 Jahren zu keinen Beitreibugsmassnahmen gekommen ist, weil z. B. der Aufenthaltsort des Schuldners nicht zu ermitteln war, tritt auch keine Verwirkung ein.

Oder der Schuldner hat kein Vermögen, auf das innerhalb eines Zeitraumes von 16 Jahren nicht zugegriffen werden kann, bleiben Pfändungen erfolglos. Kommt der Schuldner danach zu pfändbarem Vermögen, so hilft eben der Titel und verjährt erst nach 30 Jahren.

Ein 30 jahre gültiger Titel ist - wie der Name schon sagt - 30 Jahre gültig und es kann folglich 30 Jahre lang daraus vollstreckt werden. Das heißt, es ist durchaus okay, wenn nach 16 Jahren der Gerichtsvollzieher noch mal klingelt. Und das geschieht solange, bis die Schuld bezahlt ist bzw. die 30 Jahre verstrichen sind. Theoretisch wäre es denkbar, vor Ablauf der Verjährungsfrist einen neuen Schuldtitel zu erwirken, der dann noch mal 30 Jahre gültig ist.

ja dann läuft doch alles, du hast nen gültigen titel und kannst vollstrecken, warum inkasso, einfach den gerichtsvollzieher vorbeischicken, das kostet nur 50€ oder so.

Inkasso nur, wenn du fast sicher bist, dass du da nix mehr mit normalen mitteln holst, inkasso nimmt ca. 50% gebühr