keine fahrkarte um zum gerichtstermin...

17 Antworten

Von einem Bekannten leihen, Du bekommst Deine Auslagen doch erstattet, jedenfalls als Zeuge. Nicht erscheinen als Angeklagter kostet Strafe....

Es sind alles Menschen mit denen man reden kann. Es gibt auch die möglichkeit das man als Angeklagter nicht zur Verhandlung erscheinen muss. Dies darf einem dann auch nicht negativ ausgelegt werden.

Als Zeuge muss man erscheinen aber bekommt dann die Fahrtkosten erstattet.

Ruf doch mal dort an...hier stellt sich nun auch die Frage, ob angeklagt,Zeuge, oder Zivilprozess, dann ob dort Kläger, oder verklagt...

ein Gerichtstermin ist keine Einladung zu einer Party. Der wird nicht verschoben. Und wenn du nicht erscheinst, bekommst du noch eine Geldbusse obendrauf. Sag jetzt nicht, du hättest kein Geld mehr um eine Fahrkarte zu besorgen. Hast du auch keine Freunde? Autostopp? Zu Fuss gehen?

Kannst du nicht anfragen, ob DU die Fahrtkosten erstattet bekommst? Müsste doch eigentlich gehen? Oder du fragst einen Freund, ob er Dir Geld leiht. Das wird ja jetzt auch kein Problem sein..