Erstattet das Jobcenter die Fahrkosten für den Termin?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du diesen Termin nicht selber beantragt hast und die Einladung vom Jobcenter ausging, dann bekommst du deine angemessenen tatsächlichen Fahrkosten auf Antrag auch erstattet.

Geht das ganze angenommen am Montag ein und würde gleich bearbeitet, dann solltest du das normalerweise am Freitag auf dem Konto haben.

Ich fahre immer mit dem Bus mit Einzelfahrschein, den gebe ich dann gleich bei meiner SB - ab, diese macht den Antrag fertig und gibt es dann in die Leistungsabteilung, bei mir war es dann mit diesem Tag gerechnet innerhalb 5 Werktagen auf dem Konto.

Hab heute nochmal nachgefragt. Die 4,30€ ( brauchte nur soviel bezahlen ) bekomme ich erstattet. Soll den Antrag einfach beim nächsten mal mitbringen. Dann spar ich mir die Portogebühren der Post.

@Richi008

Sind diese 4,30 € eine Einzelfahrt oder Hin - und Rückfahrt ?

Wenn nur Einzelfahrt, dann hättest du diesen einen Fahrschein auch gleich abgeben können und den Antrag gleich bei deiner SB - stellen können, anders mache ich es auch nicht, der eine Fahrschein für die Hinfahrt reicht bei mir immer aus, meine SB - trägt dann halt den Betrag 2 x ein und gut ist.

Aber wenn du auf die paar Euro nicht angewiesen bist, kannst du natürlich mit der Abgabe bis zum nächsten Termin warten.

Danke dir für deinen Stern !

Ja. Beantrage schriftlich eine Fahrtkostenerstattung und behalte natürlich auch die Belege. Wenn das schriftlich verweigert wird, kannst du Widerspruch einlegen und die verklagen.

Die Jobcenter verlangen in der Regel, dass Fahrtkosten v o r dem Termin beantragt werden. Also, wenn Du da keinen unnötigen Aufwand willst, einfach kurz formlos beantragen und die Nachweise (Ticket) nachreichen.

Aber nicht bei einer Einladung die vom Jobcenter ausgeht !