Mündliche Zusage bei Hauskauf bindend?

3 Antworten

Auf den Kauf kann er nicht pochen, aber auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Hauses. Die dadurch entstehenden Kosten sind aber zu gleichen Teilen von dir und deinem Ex zu tragen. Es kann aber ganz schön knifflig werden, wenn er das ablehnt. Du wirst um eine Rechtsberatung nicht herum kommen.Du kannst natürlich erstmal dem Hauseigentümer die Situation schildern und seine Meinung dazu oder seine Forderungen anhören.

Bei Immobilien zählt die Unterschrift beim Notar.

Aber wegen der Schäden könnte er auf Schadensersatz klagen.

Also bringt alles soweit als möglich in Ordnung, fragt ihn, welche Vorstellungen er hat und einigt euch.

Da werden wir wohl nicht drum herum kommen, uns irgendwie mit dem Eigentümer zu einigen. Bisher war das echt ein sehr nettes,herzliches Verhältniss. Ich bin auch total traurig, das der Hauskauf unter diesen Umständen wohl nicht Zustande kommt. Danke für eure Antworten.

Hallo, da Verträge über Immobilien nur gültig sind, wenn sie notariell beurkundet wurden, kann der Eigentümer nicht auf dem Hauskauf bestehen.

Was das Renovieren betrifft - hoffentlich könnt Ihr Euch mit dem Eigentümer gütlich einigen. Den entstandenen Schaden verrechnen gegen das, was Ihr an Wertzuwachs geschaffen habt.

Viel Erfolg!