Mündliche Zusage bei Hauskauf bindend?
Hallo, leider befinde ich mich momentan in einer, sagen wir mal, prikären Lage! Im April diesen Jahres haben mein Lebensgefährte und Ich beschlossen, ein Haus zu kaufen. Nach einigem Hin und Her ,mehrmaligen Treffen mit dem Eigentümer, haben wir uns auf einen Kaufpreis geeinigt und wollten dieses bei einem Notartermin Dingfest machen. Dann stellte sich heraus, das der Noch-Eigentümer eine Spekulationsfrist abwarten muß, bevor wir etwas Schriftliches vereinbaren. Diese Frist läuft erst im Dezember diesen Jahres ab.Also haben wir den Hasukauf für Januar 2014 zugesagt, durften aufgrund eines gegenseitigen Vertrauenverhältniss, ohne etwas schriftlich fest zu halten oder Anzahlung zu leisten, mit dem Renovieren anfangen. Wir haben die alte Dämmwolle unterm Dach entfernt, den alten Kachekofen abgebaut und die Decke im Wohnzimmer runter gerissen. Die Rolladenpanzer wurden übrall erneuert. Der Holzschuppen und die Palisade aufgearbeitet und gestrichen,den Garten gepflegt und ein bischen her gerichtet...die Sockelleisten sauber gekratzt und Tapeten runter gerissen...und jetzt der Hammer: Mein Lebensgefährte möchte sich nun von mir trennen! Wie sieht denn nun die Rechtslage aus? Auf was muß ich mich wohl einstellen? Der Noch-Eigentümer wird nicht gerade begeistert sein...wie peinlich...ich bin selbst ganz überrascht über diese Entwicklung. Immerhin haben wir in seinem Haus erstmal Schaden angerichtet, den man so ohne weiteres nicht Rückgängig machen kann. Selbst wenn wir wieder neue Dämmwolle reinmachen, die Decke im Wohnzimmer herrichten, den Ofen können wir nicht zurück bauen und einige andere Teile sind inzwischen auch auf dem Müll gelandet... Kann der Noch-Eigentümer trotz der Umstände auf den Hauskauf bestehen? Weiß Jemand von Euch bescheid? Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Auf den Kauf kann er nicht pochen, aber auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Hauses. Die dadurch entstehenden Kosten sind aber zu gleichen Teilen von dir und deinem Ex zu tragen. Es kann aber ganz schön knifflig werden, wenn er das ablehnt. Du wirst um eine Rechtsberatung nicht herum kommen.Du kannst natürlich erstmal dem Hauseigentümer die Situation schildern und seine Meinung dazu oder seine Forderungen anhören.
Bei Immobilien zählt die Unterschrift beim Notar.
Aber wegen der Schäden könnte er auf Schadensersatz klagen.
Also bringt alles soweit als möglich in Ordnung, fragt ihn, welche Vorstellungen er hat und einigt euch.
Da werden wir wohl nicht drum herum kommen, uns irgendwie mit dem Eigentümer zu einigen. Bisher war das echt ein sehr nettes,herzliches Verhältniss. Ich bin auch total traurig, das der Hauskauf unter diesen Umständen wohl nicht Zustande kommt. Danke für eure Antworten.
Hallo, da Verträge über Immobilien nur gültig sind, wenn sie notariell beurkundet wurden, kann der Eigentümer nicht auf dem Hauskauf bestehen.
Was das Renovieren betrifft - hoffentlich könnt Ihr Euch mit dem Eigentümer gütlich einigen. Den entstandenen Schaden verrechnen gegen das, was Ihr an Wertzuwachs geschaffen habt.
Viel Erfolg!