ebay Privatkauf Mangel an Ware. Verkäufer verweigert Gewährleistung. Was tun?

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Bei Verkäufen über eine Internetplattform (ebay, amazon, hood usw.) ist das so, dass hier meistens ein sogenannter Versendungsverkauf vorliegt, und das Risiko dann im Allgemeinen vom Verkäufer an den Käufer übergeht , wenn die Sache an eine "zur Versendung bestimmte" Person (darunter sind z.B. Versanddienstleister wie DHL, Hermes, DPD und Andere, aber auch Spediteure und Frachtführer oder andere natürliche oder juristische Personen zu verstehen, die den Versand durchführen) übergeben wird. Das kann aber auch ein vom Käufer mit der Abholung Beauftragter, z.B. ein Freund, ein Kollege usw. sein. Eigentlich verständlich, denn nach Übergabe an den "Transporteur" hat der Verkäufer die Sache ja nicht mehr in seiner Obhut und ist somit nicht mehr in der Lage, einen möglichen Schaden abzuwehren, das kann jetzt nur der Transporteur und der hat mit dem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer ja nichts zu tun, sondern mit dem besteht ein eigenständiger, davon unabhängiger Vertrag (Dienstleistungsvertrag) mit dem Versender (Verkäufer).
In Deutschland ist das gesetzlich durch § 447 BGB geregelt.

--> http://www.ebay.de/gds/Wer-traegt-das-Risiko-Gefahrenuebergang-bei-Internetkauf-/10000000017660536/g.html

Wird also kompliziert.
Beweise dem Verkäufer lieber, dass er gewerblich handelt. Das scheint mir aussichtsreicher zu sein.

Und wenn Du eine Advocard oder so hast, dann besprich das mit denen. Irgendein Rechtsanwalt schreibt bestimmt gerne einen Brief für 200 Euro.

Sollte der Warenwert aber gering sein, so hak es ab und lass Dir keine grauen Haare wachsen. 'Aus Prinzip' für Recht und Ordnung sorgen zu wollen, erscheint mir zu kleingeistig.
Man ist ja nicht gezwungen bei eBay zu kaufen. Wenn Du alles ganz toll haben und möglichst viel Risiko ausschliessen möchtest, dann musst Du künftig Neu- oder Gebrauchtware bei vertrauenswürdigen gewerblichen Anbietern erwerben.

Ebay melden und den gleichen Sachverhalt - incl. Deiner Vermutung bezüglich Zeugen

In ebay Artikel steht: "eine 100% geprüfte Top Camcorder Kamera , keine Mängel"

Gewährleistung hin oder her - DIESE Artikelbeschreibung ist in Deinem Fall arglistige Täuschung! Ein derartiger Schaden rührt NICHT vom Transport (die DHL ist übrigens aus der Haftung, da Du das Paket angenommen hast und den ordnungsgemäßen Empfang der Sendung quittiert hast!)

Muss der Verkäufer trotzdem Gewährleistung geben? -> Nein, da er eine Privatperson ist muss er keine Gewährleistugn geben.

Der Verkäufer schrieb: "Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers,
versichert bis Euro 500.- per DHL." Trifft DHL die Schuld und ich kann
von DHL das Geld verlangen?  --> Hat DHL nachweislich den Schaden verursacht? Ist das beweisbar? Dann kann man DHL eventuell haftbar machen.

Ich hab das Gefühl, der Verkäufer hat das schon öfter gemacht, da
er schon von vornherein (in der ersten Antwort) erwähnt, dass er Zeugen
hat, die eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Ware 100%
funktionstüchtig war. Soll ich ebay einschalten? --> Nein, warum?

Ich kann den Camcorder nicht benutzen. Die Hauptfunktion ist nicht gegeben. Was sind jetzt meine Möglichkeiten? --> Hauptfunktion nicht gegeben, Somit ist nicht das angekommen was du bestellt hast. In diesem Fall doch ebay kontaktieren und evtl. Anwald hinzuziehen.

Um DHL aus- bzw. einzuschliessen:

Wie war die Ware verpackt? Entsprach äussere und innere Verpackung den DHL-Verpackungsrichtlinien?

https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/verpacken.html

Schau bitte weiter unten auf der Seite nach unter:

Innenverpackung
Aussenverpackung

Wenn dem nicht so war, hast Du mit Sicherheit auch Zeugen, die entsprechend versichern können, dass da was nicht demgemäß verpackt war.

Was den Gewährleistungsausschluss privater Verkäufer angeht, habe ich ein neueres BGH-Urteil für Dich:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Sicher, im Einzelfall muss ein Anspruch wahrscheinlich erstritten werden, jedoch ist ebay auch kein Schrotthandel.

ebay einschalten, gerät zurückschicken (versichert) und auch schreiben, das du das gerät unter zeugen ausprobiert hast und es von anfang an nicht ok war. hast du über PayPal gezahlt, wird PayPal auch ersetzen und den betrag vom Verkäufer einfordern