Kann TÜV ablehnen?
Hey ich bin 20 und habe am Anfang diesen Monats den Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und wie man weiß checkt der TÜV ja ob man charakteristisch für den Führerschein geeignet ist. Ich bin krass vorbestraft, unter anderem auch wegen verkehrsdelikten. Vor 5 Jahren hatte ch einen 25 er Roller mit dem ich aber knapp mit 110kmh unterwegs war, innerhalb von 6 monaten wurde ich 3x erwischt. Eintragungen wegen Betäubungsmitteln habe ich nicht. Inhaftiert war ich auch nie. (Nur jugendarrest). Was meint ihr, lehnen die Typen den Antrag ab oder spielt es keine Rolle weil es immerhin schon 5 Jahre her ist ? Danke im Voraus
2 Antworten
Der Tüv interessiert sich dafür nicht, die sind nur für die Prüfungen zuständig, nicht fuer die Erlaubnis.
Mein Sohn hatte damals beim Antrag auf der Führerscheinstelle auch ein Vergehen mit dem Roller hinter sich, allerdings eine einmalige Sache. Damals hat die Führerscheinstelle die Unterlagen von damals angefordert und wollte das Prüfen, meinte aber, da es eine einmalige Sache war mit 15 und er seine Sozialstunden abgeleistet hatte, sollte es keine Probleme geben und so war es dann auch.
Bei dir sind es aber mehrere Sachen, auf der anderen Seite liegen die auch einige Jahre zurück und du warst noch sehr jung. Die muessen das also entscheiden, möglich ist durchaus, dass es für dich Auflagen geben wird, z.B. eine MPU angeordnet wird, um zu prüfen, ob du zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bist. Darauf solltest du dich vorbereiten und das kostet auch einiges an extra Geld.
Danke
charakterlich! DAS kann der tüv bestenfalls mit hilfe der mpu (idiotentest) annähernd beurteilen, die LETZTE entscheidung liegt aber bei der zuständigen führerscheinstelle und deren beamte haben einen großen ermessensspielraum. ICH würde an deiner stelle ganz kleine brötchen backen und ordentlich gekleidet, GANZ HÖFLICH bei der führerscheinstelle nachfragen, unter welchen voraussetzungen du denn den "lappen" wiederbekommen könntest.