TÜV abgelaufen, Unfall! Was erwartet mich?

8 Antworten

Hallo vahap72,

da der TÜV lediglich 19 Tage überschritten war, ist der Versicherungsschutz nicht gefährdet.

Probleme kann es allenfalls geben, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist und dies ursächlich für den Verkehrsunfall war.

Der Kfz-Haftpflichtversicherer reguliert in diesem Fall den Schaden des Unfallgegners. Jedoch kann er seine Aufwendungen bis zu einem Betrag von 5000,- EUR von Ihnen zurückfordern. Zusätzlich riskiert man in der Kaskoversicherung seinen Versicherungsschutz.

Ist die Prämie nicht fristgerecht gezahlt worden, besteht kein Versicherungsschutz. Der Versicherer reguliert auch in diesem Fall den Schaden Ihres Unfallgegners und fordert anschließend seine Aufwendungen zurück, allerdings in voller Höhe. In der Kaskoversicherung besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.

Viele Grüße

Frank Bärnhof, CosmosDirekt

Bezahlt die Versicherung die enstehenden Kosten die beim Aufrpall enstanden sind?.

Ja klar, ein gültige oder abgelaufene HU hat darauf keinen Einfluss, relevant ist dass das Fahrzeug zu dem Unfallzeitpunkt versichert war.

Sollte allerdings der Unfall deshalb passiert sein, weil das Fahrzeug verkehrsunsicher war, und Du es wissentlich in Kauf genommen hast (also Vorsatz), dann kann die Versicherung Regressansprüche geltend machen, dieser Regress ist bei einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall auf 5.000,-€ begrenzt.

Das gilt aber immer, auch wenn die TÜV-Plakette noch nicht abgelaufen war. Ein Auto ohne TÜV kann verkehrssicherer sein, als eines mit.

Wichtig ist also für den Versicherungsschutz nicht die Plakette, sondern die Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit, daß eine technische/mechanische Verkehrsunsicherheit zu diesem Unfall geführt hat UND der Fahrzeugführer nachweisbar davon wußte. Dann kann die Versicherung Ärger machen - ob mit oder ohne TÜV.

Strafe gibt es erst ab 2 Monaten. Aber auch das hat mit dem Bußgeldkatalog zu tun, nicht mit der Versicherung.

Seit den Änderungen 2012 sollte man da seine Tarife und Bedingungen aber mal genauer lesen.

Gruß S.

@Sirius66
Das gilt aber immer, auch wenn die TÜV-Plakette noch nicht abgelaufen war

Korrekt, daher schrieb ich, das die HU darauf keinen Einfluss hat ;-)

Der zweite Abschnitt ist allgemein und bezieht sich entsprechend auch auf gültige sowie abgelaufene HU.

Antwort: es kommt darauf an, was in deiner Versicherungspolice steht und wie lange du schon über dem TÜV-Termin drüber bist.

Wenn allerdings sowieso die Versicherungsrate nicht fristgerecht bezahlt worden ist, dann verliert man 14 Tage danach den Versicherungsschutz. Dann wäre der Wagen aber auch von Amts wegen zwangsabgemeldet worden.

Geh mal ruhig davon aus, dass die Versicherung zicken wird.

Kein Problem, man hat ja eine Karenzzeit mit dem Tüv.

"Bei abgelaufenem TÜV drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im Schadensfall sogar Probleme mit der Kfz-Versicherung."

Nein man hat keine Karenzzeit. Wann der Tüv abläuft ist einem seit 2 jahren bekanntman muss sich schnellstmöglich um einen neuen temrin kümmern.

Aber doch nicht, wenn die HU erst seit knapp zwei Wochen fällig ist. Schau doch erstmal in den Bußgeldkatalog, bevor du hier mit Punkten in Flensburg um dich wirfst. Verwarnungsgeld kostets erst nach zwei Monaten, Bußgeld und Punkte sogar erst viel später.

@redelephant

Bußgeld und Punkte sogar erst viel später.

Um genau zu sein, länger als 8 Monate überzogen ;-)

@redelephant

du verstehst das wort "drohen" wohl nicht. Das bedeutet nicht das du sie bekommst sondern nur das es dazu kommen könnte. Wenn du weiter vorhast jede meine aussage so zu verdrehen das ich erst erneut erklären muss wie ich das meine dann lass uns gleich damit aufhören. Darauf habe ich nämlich keine Lust.

@Kaen010

Naja, dann drück dich doch so aus, dass du nichts mehr erklären musst? Wenn ich eine Antwort oder einen Kommentar lese, der einfach falsch ist oder nichts zur Sache tut, dann geb ich gern mal meinen Senf dazu. Egal wers verfasst hat.

...wenn einer einen dicken Haufen legt, dann kann ich ja auch nicht sagen - das ist ja ein lecker Schokopudding!

@redelephant

Also ich soll mich so ausdrücken das meine Aussagen sich auf keinen fall fehlinterpretieren lassen? Sorry aber das ist nicht möglich je länger der text desto mehr Interpretationsspielraum. Ich erwarte einfach das mein gegenüber mitdenkt. Wenn du dazu nicht bereit bist schade dann ist unser Gespräch hiermit beendet.

@Kaen010
dann ist unser Gespräch hiermit beendet <

So ist es.

Wenn der Unfall nicht durch die abgelaufene HU zu verantworten ist, also Bremsen z.B. defekt, dann hast du da von der Versicherung nichts zu befürchten. Wenn die Polizei am Unfallort war, wirst du vielleicht ein Verwarngeld dafür bekommen. Die Versicherung wird den Schaden am Fremdfahrzeug aber voll bezahlen.