TÜV abgelaufen darf man dann zum TÜV fahren?
Darf man mit dem Auto zum TÜV fahren wenn dieser schon abgelaufen ist ? Oder muss man es abschleppen lassen ?
5 Antworten
Wenn das Fahrzeug überhaupt nicht angemeldet ist, musst Du ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.
als mitarbeiter einer zulassungsbehörde: wenn das fahrzeug noch zugelassen ist, ja. wenn die polizei dich anhält, gibt es eine gebührenpflichtige verwarnung. wenn das fahrzeug außer betrieb gesetzt ist, brauchst du kurzzeitkennzeichen.
ohne tüv keine kurzzeit
Du Kannst den TÜV 1 Monat ohne Strafe überziehen, mit jedem Monat mehr wird dann auch für Strafe erhöht. Es ist kein Problem mit abgelaufenen TÜV zum TÜV zu fahren
das Auto ist noch nicht angemeldet und steht in der Garage daher ist der TÜV schon lange abgelaufen
Ja wenn es nicht angemeldet ist dann natürlich nicht. Dann musst du dir Übergangs Kennzeichen besorgen - oder die Werkstatt Fragen wo du TÜV machen willst ob er so nett ist und dir rote Kennzeichen für die Überführungsfahrt leiht. Dachte es handelt sich um einen Wagen der bereits angemeldet ist jedoch nur der TÜV abgelaufen ist. Wohnst du in einem kleinen Dorf und die Werkstatt bzw der TÜV ist Auch dort wird aber wohl keiner was sagen wenn du es schnell dahin fährst. Alternativ hab ich dir ja schon gesagt tageskenzeichen
falsch kann er nicht
Gerade auf der Seite vom TÜV-Süd ein bisschen rumgesurft:
http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/3-richtig-vorbereiten/faq-tuev-sued-service-center
Mein Fahrzeug ist gerade abgemeldet, die HU fällig, und ich möchte es neu zulassen. Was muss ich beachten?
Wenn Sie kein Kennzeichen reserviert haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EBV-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung die Zulassung abschließen.
Tüv Nord sagt u.a.: Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
cat 64
was für ein müll ist das denn ??
Da das Fahrzeug abgemeldet ist geht das mit abschleppen auch nicht, Du mußt das Fahrzeug auf einem LKW oder einem Anhänger transportieren lassen. Ansonsten Kurzzeitkennzeichen besorgen.
Liest hier keiner ohne tüv gibt es keine kurzzeitkennzeichen!!!!!