Erlaubnis auf § 34c abgelehnt

2 Antworten

""""""""""Herr X"""""""""" sollte mal mit einem anwaltX darüber sprechen

Arnoldmueller 
Fragesteller
 16.08.2014, 01:49

Danke für die schnelle Antwort. Ein Termin bei einem Anwalt wurde schon ausgemacht, jedoch erst in 2 Wochen.

Arnoldmueller 
Fragesteller
 16.08.2014, 14:38
@Arnoldmueller

hat jemand noch weitere vorschläge?

Hast Du für den Antrag kein polizeiliches Führungszeugnis gebraucht? Auch wenn nicht, das Landratsamt kann dort evtl. selbst nachschauen. Ich gehe auch davon aus, dass die Verurteilung z.B. einem potentiellen Arbeitgeber, Vermieter etc. nicht angezeigt werden muss, aber staatlichen Behörden wohl schon.

Arnoldmueller 
Fragesteller
 17.08.2014, 22:09

Ja, das denke ich mittlerweile auch. Das Problemm ist das meinem Benkannten nach dem Gericht gesagt wurde, er muss niregendswo angeben das er Vorbestraft ist da er noch nicht volljährig ist. Dies hat er auch getan und damit seine Zuverlässigkeit verlezt.