Fahrschule-Theoriestunden : Wie viel Zeit darf man sich lassen um alle Theoriestunden zu machen.
Muss man extra zahlen wenn man ein halbes Jahr krankheitsbedingt nicht zum Theorieunterricht gehen konnte ? ... Und kann man Theoriestunden auch doppelt machen ? : Ich habe bereits B1 und B2 und alle anderen Fahrstunden außer Nr.4 & Nr. 5, dafür habe ich die Nummer 6 doppelt.
3 Antworten
Hallo Ronny
Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm
das heißt, du darfst auch nach Anmeldung Fahrschule dir 23 Monate Zeit lassen um deine theoretische Prüfung zu bestehen, musst aber dann innerhalb eines Monats auch die praktische Prüfung bestehen.
Nach bestandener Theorieprüfung hat man 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung,
das war aber nicht die Frage, es war die Frage wie lange er Zeit hat für die theoretische Prüfung.
und das steht im verlinkten Paragrafen
, sollte bis dahin keine Prüfung erfolgt sein muss er verlängert werden.
das ist mir neu, Danke für die Info
das ist ja aber dann auch kein Problem
danke für den Stern
Es gibt keine Zeitvorgabe, in der der theoretische Unterricht erledigt sein muss. Es ist nur vorgeschrieben, welcher Stoff durchgenommen werden muß. Wie oft ein allgemeiner Teil oder ein klassenspezifischer Teil dabei besucht wird, ist egal. Wichtig ist nur, nach § 16 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung, dass die Bescheinigung über das Ablegen der theoretischen Prüfung nach Ablauf von 2 Jahren ihre Gültigkeit verliert. Man muss also innerhalb von 2 Jahren die praktische Prüfung bestehen, sonst gilt die theoretische Prüfung nicht mehr.
Es gibt keine Zeitvorgabe, in der der theoretische Unterricht erledigt sein muss.
siehe meine Antwort
Wichtig ist nur, nach § 16 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung, dass die Bescheinigung über das Ablegen der theoretischen Prüfung nach Ablauf von 2 Jahren ihre Gültigkeit verliert.
erst einmal ist das der falsche Paragraf (denn darin steht das nicht was du meinst) und zweitens ist die Gültigkeit der theoretischen Prüfung 1 Jahr
und das steht in §18 FeV, siehe:
(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Du hast 1 Jahr Zeit! Einschließlich Theoretische Prüfung
und darf ich die stunden auch doppelt machen ?
Du hast 1 Jahr Zeit! Einschließlich Theoretische Prüfung
FALSCH
siehe meine Antwort
Nach bestandener Theorieprüfung hat man 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung, da eine bestandene Theorieprüfung 12 Monate Gültigkeit hat. Der Vertrag mit der Fahrschule läuft erst mal 12 Monate, sollte bis dahin keine Prüfung erfolgt sein muss er verlängert werden. Theoriestunden müssen alle gemacht werden, also Doppelte werden nicht gezählt.