Fahrschule-Theoriestunden : Wie viel Zeit darf man sich lassen um alle Theoriestunden zu machen.

3 Antworten

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Hallo Ronny

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm

das heißt, du darfst auch nach Anmeldung Fahrschule dir 23 Monate Zeit lassen um deine theoretische Prüfung zu bestehen, musst aber dann innerhalb eines Monats auch die praktische Prüfung bestehen.

Schuby221  24.09.2013, 02:23

Nach bestandener Theorieprüfung hat man 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung, da eine bestandene Theorieprüfung 12 Monate Gültigkeit hat. Der Vertrag mit der Fahrschule läuft erst mal 12 Monate, sollte bis dahin keine Prüfung erfolgt sein muss er verlängert werden. Theoriestunden müssen alle gemacht werden, also Doppelte werden nicht gezählt.

ginatilan  24.09.2013, 10:33
@Schuby221

Nach bestandener Theorieprüfung hat man 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung,

das war aber nicht die Frage, es war die Frage wie lange er Zeit hat für die theoretische Prüfung.

und das steht im verlinkten Paragrafen

, sollte bis dahin keine Prüfung erfolgt sein muss er verlängert werden.

das ist mir neu, Danke für die Info

das ist ja aber dann auch kein Problem

ginatilan  25.09.2013, 23:05
@ginatilan

danke für den Stern

Es gibt keine Zeitvorgabe, in der der theoretische Unterricht erledigt sein muss. Es ist nur vorgeschrieben, welcher Stoff durchgenommen werden muß. Wie oft ein allgemeiner Teil oder ein klassenspezifischer Teil dabei besucht wird, ist egal. Wichtig ist nur, nach § 16 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung, dass die Bescheinigung über das Ablegen der theoretischen Prüfung nach Ablauf von 2 Jahren ihre Gültigkeit verliert. Man muss also innerhalb von 2 Jahren die praktische Prüfung bestehen, sonst gilt die theoretische Prüfung nicht mehr.

ginatilan  24.09.2013, 10:35

ginatilan  24.09.2013, 11:52

Es gibt keine Zeitvorgabe, in der der theoretische Unterricht erledigt sein muss.

siehe meine Antwort

Wichtig ist nur, nach § 16 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung, dass die Bescheinigung über das Ablegen der theoretischen Prüfung nach Ablauf von 2 Jahren ihre Gültigkeit verliert.

erst einmal ist das der falsche Paragraf (denn darin steht das nicht was du meinst) und zweitens ist die Gültigkeit der theoretischen Prüfung 1 Jahr

und das steht in §18 FeV, siehe:

(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV18.htm

Du hast 1 Jahr Zeit! Einschließlich Theoretische Prüfung

Ronny96 
Fragesteller
 23.09.2013, 19:16

und darf ich die stunden auch doppelt machen ?

McFitty  23.09.2013, 19:17
@Ronny96

Ja :) wenn du willst sogar 3x...du darfst dir genau 1 Jahr Zeit lassen

Ronny96 
Fragesteller
 23.09.2013, 19:24
@McFitty

danke ;-)

ginatilan  23.09.2013, 23:32

Du hast 1 Jahr Zeit! Einschließlich Theoretische Prüfung

FALSCH

siehe meine Antwort