Tüv A oder B Verstoß

2 Antworten

Hallo MikeZn, 

je nachdem wie lange der TÜV überzogen ist kommt einer der drei folgenden Bußgeldbescheide auf Dich zu:


Tatbestandsnummer: 329113

Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Tatbestandsnummer: 329119

Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Tatbestandsnummer: 329610

Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat

Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

Eintrag als: B - Verstoß


Ob die Polizei die Fälligkeit des TÜV im PC überprüfen kann ist eigentlich irrelevant, da wenn Dich die Polizei kontrolliert die Fälligkeit des TÜV, (korrekterweise handelt es sich dabei um die HU [Hauptuntersuchung] )

ablesen kann.

Solltest Du der Meinung sein, Du kannst die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung oder den Stempel am Kennzeichen verändern oder fälschen zu können, mag das zwar zutreffen, aber kommt das raus, wird die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:


 § 267 StGB - Urkundenfälschung 

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du sofort zur HU fährst, kostet es höchstenes 20% Aufschlag auf die Prüfgebühr. Also die ASU in einer Werkstatt machen lassen. Die nehmen keinen Aufschlag.

Ist nicht wirklich die Antwort auf die Frage des Fragestellers