Kann Recht am eigenen Bild verjähren?

2 Antworten

Die Straftat würde eher "Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz" lauten und ist in § 33 KunstUrhG (auch: KUG) normiert. Die Höchststrafe beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe.

Nun kann man in § 78 StGB ablesen, dass die Verjährung für diese Tat nach drei Jahre eintritt.

"Recht am eigenen Bild" ist erstmal kein Straftatbestand, sondern ein Grundrecht des Betroffenen.
So wie das Grundrecht auf Gleichberechtigung oder das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

So wie ich das verstehe, ist beim "Recht am eigenen Bild" normalerweise das Zivilrecht und nicht das Strafrecht betroffen, wenn die Bildaufnahme nicht unter §201a StGB fällt.

[Alle Angaben ohne Gewähr, ich bin kein Rechtsexperte.]

Woher ich das weiß:Recherche