Urheberrecht/Recht am eigenen Bild? Müssen Bilder gelöscht werden?

9 Antworten

Da hier Urheberrecht und Nutzungsrecht kollidieren und es keine schriftliche Vereinbarung gibt, empfehle ich, der Forderung nachzugeben, bevor es eskaliert. Man kann sich auch von anderen fotografieren lassen und dann vorsorgen.

Ohne die genauen Umstände zu kennen: Man kann davon ausgehen, dass durch einen mündlichen Vertrag die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Bildern übertragen wurde. Dies kann nicht einfach widerrufen werden.

So lange es hier nicht um kommerzielle Nutzung geht, wird sich ein Rechtsstreit für beide Seiten nicht lohnen.

Die Bekannte hat eigentlich nicht das Urheberrecht, da ich annehme, dass das Foto von dem Smartphone deiner Freundin gemacht wurde. Somit wäre deine Freundin der Urheber.
Die Bekannt hat nur das Recht am eigenen Bild, aber wie schon einige vor mir gesagt haben, hat sie diese Bilder freiwillig machen lassen und zur Verfügung gestellt.

Da das ganze noch dazu auf einem mündlichen Vertrag basiert, gilt hier Aussage gegen Aussage und jedes Gericht wird höchstwahrscheinlich diesen Fall fallen lassen.

Liebe Grüße Lukas

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich vermute die Bekannte hat das Recht an der Nutzung der Bilder, aber da sie deiner Freundin die digitale Kopie der Bilder ja vermutlich geschenkt hat, kann sie jetzt keine Löschung verlangen.

Wie das mit der Veröffentlichung im Internet durch deine Freundin aussieht weiß ich nicht. Da würde ich vom Gefühlt her sagen, dass nur die Bekannte die Bilder im Internet veröffentlichen darf.

Es gilt beides.

Hört sich nach "professionellen" Fotos an. Insgesamt schwierig aus der Ferne zu behandeln. Je nach Schöpfungshöhe kann da § 22 UrhG schon stark im Vordergrund stehen.