Recht am Bild?


22.03.2022, 16:04

Wenn ich ein Bild verändere, welches unter Urheberschutz steht, ist es dann meines?

Ich meine, wenn ich eine Idee aufgreife und mein eigenes Bild draus mache, welches vom Ansatz her gleich ist

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für den Urheber eines "Werke[s] der bildenden Künste" im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke gilt

Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte  § 15 Allgemeines usw.

Für euch beide gilt UrhG

Wenn du selbst Wesentliches zum Werk beigetragen hast, bist du häufig § 8 Miturheber.

Aber ob du das bist oder nicht, du darfst das nicht tun: UrhG § 14 Entstellung des Werkes!

Und wenn du ohne Entstellung am Werk herumfummelst, greift Satz 1 oder Satz 2 in Absatz 1 UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen. Ja nach dem darfst du dann das veränderte Werk gar nicht ohne Zustimmung nutzen oder - bei Satz 2 - eben doch. Siehe zur bisherigen Rechtsprechung nach der alten Fassung von §§ 23 und 24 UrhG hier: Was ist eine freie Benutzung?

Gruß aus Berlin, Gerd

Hi,

wenn du das gekauft hast, hast du die vollen Rechte am Bild. Der Urheber hat dann noch bedingt Rechte, ja nachdem, wir das im Vertrag festgelegt wurde.

VG Hdhdidbs

Das hängt davon ab, ob die Person dir die dazugehörigen Rechte mit verkauft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ademi33 
Fragesteller
 22.03.2022, 15:55

In dem Fall, reicht eine Chatnachricht: „ja, du hast alle Rechte" ?

Reeee115  22.03.2022, 15:55
@Ademi33

Theoretisch

In beidem Fällen dem Ersteller, wenn er dir die Rechte nicht überträgt.

RobertLiebling  22.03.2022, 15:55

Wobei nur Nutzungsrechte übertragbar sind. Der Urheber bleibt der Urheber.

das urheberrecht bleibt immer beim Urheber, das Nutzungsrecht (auch das unlimitierte oder exklusive) kann übertragen werden. Es kommt auf den Vertrag an