Widerspruch gegen Mahnbescheid 2 Jahre her, kann das verjähren?

7 Antworten

Wenn kein Titel gegen dich vorliegt, dann kannst du entspannen. Möglicherweise wird der Mobilfunk nochmal was versuchen, aber du hast zur Zeit gute Karten, das die Verjährung greift.

Solange Du vom Vollstreckungsgericht, dem Amtsgericht zugeordnete Abwicklungsstelle keine Mitteilung hinsichtlich einenr Verfahreneröffnung voorliegt, ruht das Ganze. Lasse es ruhen, nur vergesse es nicht. Du köntest die Sache wieder, mit einer Untätigkeitsbeschwerde, in Gang bringen. Lass einen schlafenden Hund ruhen. Oder Du bist Dir in einem Verfahrensfalle des Obsiegens zu 100% sicher. Dann wickle ab.

wenn sich nichts rührt, kann das durchaus verjähren. Üblicherweise nach etwa 3 Jahren, wenn ich nicht irre.

Ein gerichtliches Mahnverfahren tut da übrigens nichts zur Sache, das kann jeder gegen jeden einreichen, ohne Nachweis der Rechtmässigkeit der Forderung.

dem ist nicht hinzuzufügen!

@Kody48

doch, dem ist noch was hinzuzufügen: Der Mahnbescheid, sofern er vor Verjährungsende einbereicht wird, begrpndet eine Rechtshängigkeit der Forderung und unterbricht die Verjährung! Aber kein Grund zur Sorge, denn die Verjährungsunterbrechung ist nur dann ein Problem, wenn das Verfahren auch weiter betrieben wird. Nach zwei Jahren nach dem Widerspruch kann hiervon sicher keine Rede mehr sein.

3 jahre ist die frist

Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 195 BGB. Diese endet nach drei Jahren unter Berechnung nach § 199 Abs.1, Nr.1 BGB.

Entweder der Mobilfunkanbieter hat aufgegeben oder das Gericht ist so langsam.

Einfach entspannt abwarten. Mehr als Einspruch einlegen kannst Du nicht.