Können Steuerhinterziehungen verjähren?

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Liegt die Steuerhinterziehung z.B. sieben Jahre zurück, ist die Strafverfolgungsfrist abgelaufen. Die Tat ist verjährt, man kann dafür also nicht mehr mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Die Festsetzungsfrist von zehn Jahren ist aber noch nicht vorbei. Das Finanzamt kann deshalb für das Jahr der Steuerhinterziehung eine Nachzahlung und Zinsen verlangen.

Die Straftat kann verjähren, die Forderung aber nicht.

Strafrechtlich natürlich, wie jede andere.

Aber die Forderung selbst nicht.

Nichtsnutz12 
Fragesteller
 09.03.2022, 23:33

Wer zeig einem dann an? Der Staat?

Die strafrechtliche Verjährungsfrist für den Grundfall einer Steuerhinterziehung beträgt fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 Strafgesetzbuch).

Hab ich jetzt aus dem Internet selbst gezogen. Kann mir persönlich aber nicht vorstellen das die damit davonkommst. Wenn es um Geld geht versteht Vaterstaat keinen spaß. ^^