Verjährungsfrist (Jura)?
Also angenommen, jemand begeht eine Straftat, wird aber erst 2 Jahre später dafür verhaftet und kommt zb 1 Jahr ins Gefängnis. Nach 3 Jahren sind Dinge ja verjährt, aber gilt das ab dem Zeitpunkt der Tat, der Verhaftung oder der Freilassung? Also wann wäre er quasi wieder unvorbestraft?
6 Antworten
Sobald die Strafverfolgung einsetzt, ist eine Verjährung nicht mehr möglich.
Sobald ermittelt wird, ruht die Verjährungsfrist.
Hallo Still. Ich habe eine Frage an dich:
Falls die Straftat nach 3 Jahren verjähren würde und nach dem Täter noch gesucht wird. Wann wird dann die Strafverfolgung eingestellt?
Negativ, denn die Fahndung stoppt die Verjährungsfrist.
Krass! Dann würde ja jahrzehntelang gefandet werden. Das ist doch irrsinnig teuer!
Hast du da einen Gesetzestext wo das nochmal drin steht als Link. Ich wäre die dafür sehr dankbar.
Das sind nur ein paar Bit im Großrechner der Polizei. Ob dann ein Gericht nach mehreren Jahren noch ein hartes Urteil spricht, sei mal dahin gestellt, zumal man auch beim Geschädigten nachfragen würde, ob ihm noch nach Satisfaktion ist.
Es gibt die Strafvollstreckungsverjährung und die Verjährung von Straftaten. Das was du meinst ist was anderes. Das nennt sich Tilgung aus dem BZR und ist bei 1 Jahr Haft erst nach 10 Jahren, bei Sexualdelikten erst nach 20 Jahren, der Fall.
Dabei ist das die äußerste Frist, die Tilgung aus dem Führungszeugnis ist früher.
Ab der Tilgung aus dem BZR hat man wieder eine weiße Weste und gilt gerichtlich als nichtmehr vorbestraft (als wäre man nie verurteilt worden)
Die Vejährung gilt für die Zeit in der man die Straftat ahnden kann - also den Täter vor Gericht stellen und verurteilen
Das Urteil (1 Jahr) ist eine Vorstrafe und wird im Bundeszentralregister erfasst und nach den gestzlichen Vorschriften füe das BZR irgendwann gelöscht ... das kann noch Jahre da stehen, besonders, wenn der Täter wieder straffällig wird
mit der Entlassung hat er also keine "weiße Weste"
Okay und wenn er nur 89 Tage sitzen würde?
dann ist es trotzdem vezeichnet - wird aber nur unter bestimmten Umständen preisgegeben
Ja okay. Und die Verjährung ist dann 3 Jahre ab der tat?
Verjähren kann die Straftat ansich. Da er einsitzt, ist er damit vorbestraft - und das steht in seiner Akte.
https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange
Und wenn er nur 89 Tage sitzen würde?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78a.html
Nach 3 Jahren sind Dinge ja verjährt
Teilweise
aber nicht der BZR Eintrag
das sind völlig verschiedene Dinge
Wie meinst du?