Verjährungsfrist (Jura)?

6 Antworten

Sobald die Strafverfolgung einsetzt, ist eine Verjährung nicht mehr möglich.

Max778679 
Fragesteller
 21.10.2021, 09:28

Wie meinst du?

Still  21.10.2021, 16:07
@Max778679

Sobald ermittelt wird, ruht die Verjährungsfrist.

Regenbogen139  01.11.2021, 05:03
@Still

Hallo Still. Ich habe eine Frage an dich:

Falls die Straftat nach 3 Jahren verjähren würde und nach dem Täter noch gesucht wird. Wann wird dann die Strafverfolgung eingestellt?

Still  01.11.2021, 07:16
@Regenbogen139

Negativ, denn die Fahndung stoppt die Verjährungsfrist.

Regenbogen139  01.11.2021, 11:41
@Still

Krass! Dann würde ja jahrzehntelang gefandet werden. Das ist doch irrsinnig teuer!

Hast du da einen Gesetzestext wo das nochmal drin steht als Link. Ich wäre die dafür sehr dankbar.

Still  01.11.2021, 11:42
@Regenbogen139

Das sind nur ein paar Bit im Großrechner der Polizei. Ob dann ein Gericht nach mehreren Jahren noch ein hartes Urteil spricht, sei mal dahin gestellt, zumal man auch beim Geschädigten nachfragen würde, ob ihm noch nach Satisfaktion ist.

Es gibt die Strafvollstreckungsverjährung und die Verjährung von Straftaten. Das was du meinst ist was anderes. Das nennt sich Tilgung aus dem BZR und ist bei 1 Jahr Haft erst nach 10 Jahren, bei Sexualdelikten erst nach 20 Jahren, der Fall.

Dabei ist das die äußerste Frist, die Tilgung aus dem Führungszeugnis ist früher.

Ab der Tilgung aus dem BZR hat man wieder eine weiße Weste und gilt gerichtlich als nichtmehr vorbestraft (als wäre man nie verurteilt worden)

Die Vejährung gilt für die Zeit in der man die Straftat ahnden kann - also den Täter vor Gericht stellen und verurteilen

Das Urteil (1 Jahr) ist eine Vorstrafe und wird im Bundeszentralregister erfasst und nach den gestzlichen Vorschriften füe das BZR irgendwann gelöscht ... das kann noch Jahre da stehen, besonders, wenn der Täter wieder straffällig wird

mit der Entlassung hat er also keine "weiße Weste"

Max778679 
Fragesteller
 21.10.2021, 08:59

Okay und wenn er nur 89 Tage sitzen würde?

frodobeutlin100  21.10.2021, 09:27
@Max778679

dann ist es trotzdem vezeichnet - wird aber nur unter bestimmten Umständen preisgegeben

Max778679 
Fragesteller
 21.10.2021, 09:28
@frodobeutlin100

Ja okay. Und die Verjährung ist dann 3 Jahre ab der tat?

Verjähren kann die Straftat ansich. Da er einsitzt, ist er damit vorbestraft - und das steht in seiner Akte.

https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/was-steht-im-fuehrungszeugnis-und-wie-lange

Max778679 
Fragesteller
 21.10.2021, 08:59

Und wenn er nur 89 Tage sitzen würde?

peterobm  21.10.2021, 09:02
@Max778679

im Link wirst fündig - suchen und Lesen :))

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