Erlischt das Recht am eigenen Bild wenn die fotografierte Person nicht erkennbar ist?

Frauen  in Burka - (Foto, Burka, Recht am Bild)

4 Antworten

Laut BGH-Urteil reicht es für eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte schon aus, wenn eine Person durch bestimmte Merkmale noch von Freunden und Bekannten identifiziert werden kann, beispielsweise bei einer Aufnahme von hinten ohne Gesicht.

Wenn dieser Schleier irgendwelche eindeutigen Merkmale hat und z.B. Familienangehörige die Person dadurch erkennen können, wäre die Veröffentlichung nicht erlaubt.

Hallo,

die folgende Antwort ersetzt nicht eine Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Soweit mir bekannt reicht es gemäß der Rechtsprechung aus, wenn eine dritte Person die auf einem Lichtbild abgebildete Person identifizieren kann, damit das Recht am eigenen Bild wegen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes geschützt ist.

Dabei muss diese dritte Person die abgebildete Person gar nicht tatsächlich erkennen - dass es einer dritten Person möglich wäre, ist ausschlaggebend.

Jeder Mensch hat das Recht, die Verfügungsgewalt über von ihm gefertigte Lichtbildaufnahmen nicht aus der Hand geben zu müssen. Darum ist nicht nur die Veröffentlichung, sondern auch schon das Anfertigen einer Aufnahme untersagt, wenn die Person nicht einwilligt.

Grüße

Michael

Auf dem Bild das sind doch nur Sonnenschirme :-)

Ich wuerde auch sagen, dass es in der Praxis so aussieht, dass man sie nicht erkennt.

Jaein. Es seiden die Person wird Trotz der Kleidung durch freunde erkannt.