Kann meiner Chefin oder Arbeitskollegin nich anrufen während ich in Krankenstand bin?

12 Antworten

Doch natürlich darf der Arbeitgeber nachfragen. Wenn das dir selbst nicht in den Sinn kommt.

Denn in der Regel gibt man Bescheid, wie der Verlauf ist und man vermutlich noch fehlen wird. Wann der nächste Arzttermin ist um zu schauen, was weiter geht und man sich dann wieder meldet.

Kann meiner Chefin oder Arbeitskollegin nich anrufen während ich in Krankenstand bin?

Ja, der Arbeitgeber darf eine Mitarbeiterin den Auftrag geben, dich anzurufen, um zu erfahren, ob die nach deiner Krankmeldung wieder zur Arbeit kommst oder noch länger krank bist. Das ist sogar oft für die Arbeitsplanung wichtig.

anrufen ist nicht verboten.

die Mitarbeiterin hat doch nur gefragt

es liegt eine AU vor, wo es heißt: voraussichtlich BIS

wenn es dir zu dem Zeitpunkt besser geht, kannst auch arbeiten.

Dich darf niemand ungefragt anrufen, das ist richtig. Ob du krank bist, oder nicht, ist dafür nicht von Bedeutung. Da deine Chefin aber offensichtlich deine Nummer hat, hast du deine Erlaubnis zu einem Anruf erteilt (nämlich dadurch, dass du ihr deine Nummer gegeben hast). Somit dürfen Chefin/Arbeitskollegin dich anrufen, bis du diese Erlaubnis zurückziehst und eine Löschung dieses Datums (Hier als Einzahl von "Daten" gemeint) in Auftrag gibst.

emib5  04.04.2022, 13:59
Dich darf niemand ungefragt anrufen, das ist richtig. 

Und aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll das so sein?

Cyreplex  04.04.2022, 14:04
@emib5

Sei doch nicht so gemein, man sieht doch offenkundig das die Person hier keine Ahnung hat wovon sie schreibt. :P

PeterLustig1999  04.04.2022, 14:18
@emib5
Und aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll das so sein?

Auf Basis der DSGVO werden private Telefonnummern als personenbezogene Daten verstanden, deren Speicherung, Nutzung, Verbreitung und Weitergabe nur zulässig sind, wenn der Betroffene dem zustimmt.

Die DSGVO gilt nicht nur im Internet, falls ihr das noch nicht verstanden habt.

emib5  04.04.2022, 14:26
@PeterLustig1999

Abgesehen davon, dass dies nicht meine Frage beantwortet und nichts damit zu tun hat, ob man angerufen werden darf:

Und Du hast die Inhalte der DSGVO anscheinend auch nur halb verstanden. Denn Deine Behauptung, dass personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen gespeichert werden dürfen ist schlicht und ergreifend falsch.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Sachverhalte, die die Datenspeicherung und Datennutzung erlauben. Stichwort „berechtigtes Interesse“. Und der Arbeitgeber hat sehr wohl ein berechtigtes Interesse an den erforderlichen personenbezogenen Daten seiner Angestellten.

Aber wie gesagt, das hat nichts mit meiner Frage zu tun. Daher noch einmal:

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage darf man nicht ungefragt angerufen werden, wie Du es behauptest? Und nein, in der DSGVO steht nichts dementsprechendes drin. Ich könnte Dich ja ggf. auch anrufen, ohne Deine Nummer zu haben. Was ja entsprechend Deiner Behauptung auch verboten wäre.

PeterLustig1999  04.04.2022, 14:33
@emib5
Abgesehen davon, dass dies nicht meine Frage beantwortet und nichts damit zu tun hat, ob man angerufen werden darf

Stichwort "Nutzung". Ich würde argumentieren, jemanden anzurufen, ist eine Nutzung der Telefonnummer. In anderen Worten: Ich habe deine Frage beantwortet.

Und Du hast die Inhalte der DSGVO anscheinend auch nur halb verstanden.

Nicht wirklich. Ich arbeite im Verein und bin mit den Regelungen der DSGVO durchaus vertraut. Auch im Rahmen des Studiums habe ich ihren Inhalt in mehreren Veranstaltungen kennengelernt - beispielsweise in den Modulen "IT-Recht" und "Informationssicherheit und Datenschutz".

Es gibt noch eine Reihe weiterer Sachverhalte, die die Datenspeicherung und Datennutzung erlauben. Stichwort „berechtigtes Interesse“.

Dass so etwas wie "berechtigtes Interesse" existiert, ist mir bewusst. Der Arbeitgeber hat an einigen personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter durchaus ein berechtigtes Interesse - beispielsweise an der Kontoverbindung, um seinen arbeitsvertraglichen Pflichten zur Zahlung des Lohns nachkommen zu können. Ich würde aber argumentieren: Diese berechtigte Interesse gilt nicht für Telefonnummern.

Gerne lasse ich mich von dir aber vom Gegenteil überzeugen.

Ich könnte Dich ja ggf. auch anrufen, ohne Deine Nummer zu haben.

Wie?

emib5  04.04.2022, 14:44
@PeterLustig1999

Durch Zufall.

Auch dann würde ich Dich ohne Deine Zustimmung anrufen, was ja gemäß Deiner Aussage grundsätzlich nicht zulässig ist.

Und über die Frage, ob der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der Telefonnummer hat, gibt es derzeit meines Wissens zwar noch kein höchstrichterliches Urteil, ich bejahe dies aber. Denn z. B. in einem Fall wie hier hat der Arbeitgeber natürlich ein berechtigtes Interesse nachzufragen, wann ein Arbeitnehmer voraussichtlich wieder zur Arbeit erscheint, um das Personal planen zu können etc.

PeterLustig1999  04.04.2022, 15:51
@emib5
Denn z. B. in einem Fall wie hier hat der Arbeitgeber natürlich ein berechtigtes Interesse nachzufragen, wann ein Arbeitnehmer voraussichtlich wieder zur Arbeit erscheint, um das Personal planen zu können etc.

Nun, wenn man das so betrachtet, hätte der Arbeitgeber auch ein berechtigtes Interesse daran, die Arbeitsperformance des Arbeitnehmers zu überwachen oder mit einer Kamera die Kaffeemaschine zu überwachen, um Arbeitnehmer zu ersetzen, die nicht so schnell arbeiten, wie ihre Kollegen. Dass da andere Gesetze des Arbeitnehmerschutzes gegen sprechen würden, weiß ich, aber mal angenommen, es gäbe diese nicht: Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Auslegung des "berechtigten Interesses" im Sinne der DSGVO wäre. Und ich kann mir durchaus vorstellen, dass der BGH bzw. der EuGH sich dieser Meinung anschließen würde.

Für mich steht jedenfalls fest: Eine Telefonnummer möchte ich von meinen Vereinsmitgliedern nicht haben.

Natürlich habe ich hier ein ziemliches Extrem als Beispiel gewählt, keine Frage. Der Vergleich der konkreten Situation hinkt vielleicht auch ein wenig. Aber das Argument für das berechtigte Interesse ist in beiden Fällen das gleiche: Optimierung der Arbeitnehmerprozesse (ich weiß nicht genau, wie hier der Fachbegriff wäre, aber ich glaube, man versteht, was ich meine).

Durch Zufall.

Das wäre natürlich eine Möglichkeit, daran habe ich nicht gedacht. Wenn man von einer Anschlussnummerngröße von 7-8 Ziffern ausgeht (seit 2011 werden nur noch neue Anschlussnummern mit 11 Stellen vergeben), müsste man bei der Population der Stadt, in der ich lebe, nur knapp 250 Nummern ausprobieren, um eine gültige Telefonnummer zu finden. Vorausgesetzt natürlich, die Vorwahl bleibt fest die Ortsvorwahl und jeder Bewohner meiner Stadt hätte einen eigenen Telefonanschluss mit einer vergebenen Rufnummer dieser Ortswahl.

In der Realität wäre das sicherlich auch möglich, aber wahrscheinlich wird man mehr Rufnummern ausprobieren müssen, bevor man eine gültige findet. Mir stellt sich da nur die Frage: Welche Privatperson probiert 250 Nummern durch? Vielleicht vereinzelt aus Langeweile, das lasse ich gelten. In diesem Fall wäre ein Anruf auch nicht widerrechtlich.

Aber diejenigen, die so etwas machen, betreiben wahrscheinlich Bots dafür und haben ein kommerzielles Interesse daran. In anderen Worten, sie wollen mir etwas verhökern, also Werbung treiben. Und hierfür gelten besondere Vorschriften. Telefonwerbung wäre ohne das Einverständnis des Angerufenen also wieder widerrechtlich.

Ich war gerade zu faul, die entsprechenden Gesetzestexte rauszusuchen, aber siehe hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/start.html

Familiengerd  04.04.2022, 16:08
@PeterLustig1999
Auf Basis der DSGVO [...]

Hier mit der DSGV zu argumentieren, ist schlicht Unsinn.

PeterLustig1999  04.04.2022, 16:09
@Familiengerd

Ist es nicht. Und ich habe in den darauffolgenden Kommentaren erläutert, wieso nicht.

Es wäre schön, würdest du konstruktive Kritik ausüben, wenn du dich an der Debatte beteiligen möchtest.

Familiengerd  04.04.2022, 16:33
@PeterLustig1999

Die DSGV (in Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG) verbietet lediglich die Kontaktierung von Privatpersonen zu Werbezwecken ohne vorher eingeholt Zustimmung (es sei denn, die Telefonnummer wäre allgemein öffentlich zugänglich und/oder es läge ein "berechtigtes Interesse" vor).

Die DSGV wäre allenfalls anzuwenden, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer dessen private Telefonnummer verlangen würde (über die der Arbeitgeber aber ja verfügt).

emib5  04.04.2022, 16:37
@PeterLustig1999

Warum fängst Du hier jetzt wieder mit einem ganz anderen Thema an? Mit Telefonmarketing hat das alles nichts zu tun. Das ist wieder ein völlig anderes Thema.

Auch Dein Verein ist kein Arbeitgeber und hat andere Interessen und daher hier völlig irrelevant.

Leistungsmessung von Arbeitnehmern ist auch wieder ein völlig anderes Rechtsgebiet. Wenn Du doch so viel zu Rechtsthemen gelernt hast - hat Dir nie jemand beigebracht, dass man bei Rechtsvorschriften immer auf den Anwendungsbereich schauen muss und nicht unterschiedliche Sachverhalte über einen Kamm scheren darf? Fang doch nicht immer mit Äpfeln an, wenn wir über Birnen reden.

Und was schweifst Du hier ab mit irgendwelchen Wahrscheinlichkeit? Was auch nichts damit zu tun hat, was ich hier schrieb. Beantworte doch einfach die Frage:

Ich habe mich verwählt und ganz zufällig Deine Nummer gewählt. Das ist laut Deiner Aussage verboten. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Du darfst natürlich angerufen werden, musst allerdings keine Auskunft über Deinen Gesundheitszustand geben.