Sich als jemand anders ausgeben, strafbar?

7 Antworten

Wenn Du volljährig bist, bekommt auch Deine Mutter keine telefonische Auskunft. Außerdem kannst Du im Krankenhaus noch mal explizit angeben, dass niemandem eine telefonische Auskunft gegeben werden soll.

Ich denke mal, deine Kollegin erzählt dir Blödsinn. Natürlich ist es strafbar, sich als jemand anderes auszugeben, um sich Auskünfte zu erschleichen. Wenn dein AG nur ein bisschen Hirn im Kopf hat, wird er das auch wissen.

Ich denke aber, da du volljährig bist, würde nicht mal deine Mutter eine Auskunft bekommen ohne deine Zustimmung. Das wäre gegen die ärztliche Schweigepflicht und damit würde sich der Auskunftgebende ebenfalls strafbar machen.

Ja, dein Arbeitgeber macht sich damit strafbar. Informiere die Leute am Klinikumempfang das dir dein Arbeitgeber nachstellt und derlei Maschen versucht. Dann wird sie dort keinen Erfolg haben

Mein Arbeitgeber möchte sich als meine Mutter ausgeben(bin volljährig) und im Klinikum anrufen, wenn ich das nächste Mal krank bin..

das halte ich für ein gerücht.. das bringt ihm nämlich rein gar nix.................

wenn du volljährig bist, darf die Klinik eh keine Auskünfte erteilen, egal an wen. Und sollte sie es doch machen, macht die auskunftsfreudige Person sich strafbar , schau mal hier: https://www.aekno.de/page.asp?pageID=6121