kann man wegen geldschulden angezeigt werden?

5 Antworten

"Anzeigen" ist hier wohl das falsche Wort. Wenn man seine Schulden nicht zurückzahlen kann, ist das kein Verbrechen, für das man vor Gericht bestraft wird. Ausnahme: Man wusste es schon vorher. Wenn ich man einen Kredit aufnimmt und genau weiß, das man ihn nicht zurückzahlen kann, dann ist das Betrug und wird entsprechend verfolgt. Auch wenn man gelogen hat, was die finanzielle Situation angeht. Wenn man beispielsweise gesagt hat, man hätte ein sicheres Einkommen, lebt aber tatsächlich von HartzIV. dann wäre das ebenfalls Betrug. Ich gehe mal davon aus, dass das alles hier nicht vorliegt, sondern deine Freundin ganz normal und ehrlich sich Geld geliehen hat, dieses aber jetzt nicht zurückzahlen kann. Dafür kann man nicht angezeigt werden.

Aber: Was die bekannte machen kann, ist zum Gericht zu gehen, damit die bei der Eintreibung ihrer Schulden behilflich sind. Sie kann vor Gericht einen Mahnbescheid beantragen, der wird Deiner Freundin dann zugestellt. Wenn Deine Freundin dann immer noch nicht zahlt, dann kommt ein Vollstreckungsbescheid und irgendwann der Gerichtsvollzieher, der dann von Amts wegen nachschaut, ob deine Freundin tatsächlich kein Geld hat um zu bezahlen und im Zweifelsfall die Playstation und das iphone mitnimmt, es verkauft und das Geld dann der Bekannten gibt.

Aber auch das ist kein "Anzeigen". Wenn hier kein Betrug vorliegt, dann kommt nicht die Polizei, deine Freundin wird nicht verhaftet oder verurteilt, im schlimmsten Fall kommt der Gerichtsvollzieher und der ist meist auch ein recht freundlicher Mensch. Was eher unangenehm werden könnte, ist wenn per Gericht das Bankkonto deiner Freundin gepfändet wird oder der der Arbeitgeber Deiner Freundin vom Gericht ein schreiben bekommt, dass dein Lohn gepfändet wird. Das ist immer unangenehm und auch mit viel Arbeit verbunden.

Allerdings muss die Bekannte Deiner Freundin für all dies erst mal einen Beweis vorlegen. Solange es zwischen Deiner Freundin und ihrer bekannten keinen Schuldschein oder Darlehensvertrag oder zuverlässige Zeugen für das Darlehen gibt, wird sie vom Gericht nach Hause geschickt.

Anzeigen nicht, aber Verklagen schon. Es kommt auf die Summe an, ob sich eine Klage lohnt. Und es müssen schriftiche Abmachungen vorliegen, also Schuldschein. Ohne schrifltiche Fixierung zwecklos.

warum einigt sie sich nicht auf raten

die freundin kann zwar nichts tun ohne vertrag aber schulden sollte man tilgen

Klar kann sie angezeigt werden. Besser wäre es aber, wenn sie sich einigen, wie es zurückgezahlt wird.

solange kein Vertrag existiert ist eine Anzeige sinnlos